OR 731b Besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit das einzige Aktivum der vom Organisationsmangel betroffenen Aktiengesellschaft in einer Forderung gegenüber dem verstorbenen einzigen Mitglied des Verwaltungsrates und scheint die Gesellschaft konkursreif zu sein, ist die Liquidation anzuordnen. Quelle Einzelgericht des Handelsgerichts Verfügung vom 05.11.2015 HE150401 in ZR 115 (2016) Nr. 58 S. 232 f. Weiterführende Informationen AG-Auflösung […]
Organisationsmangel: Sachwalter-Einsetzung oder Liquidation?