Das bernische Belagslieferwerk BERAG AG, Rubigen, hat seine Aktionäre gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt, seine Kunden an sich gebunden und damit den Wettbewerb behindert. Zudem hat die Mehrheit der Aktionäre bis 2016 ein Konkurrenzverbot vereinbart. Dies teilte die WEKO am 22.02.2022 mit. Gegenstand Beim Verkauf, Transport und Verwendung von Belag ist folgendes massgebend: Zentrales Produkt für den Strassenbau; […]
Wettbewerbsrecht WEKO: Berner-Belagswerk verletzte Kartellgesetz
