Beschlagsrechte
Grundsatz Der Konkursbeschlag wirkt für alle Gegenstände im Gewahrsam des Gemeinschuldners Befand sich die Streitsache bei Konkurseröffnung nicht im ausschliesslichen Gewahrsam des Gemeinschuldners, ist sie... weiterlesen
Grundsatz Der Konkursbeschlag wirkt für alle Gegenstände im Gewahrsam des Gemeinschuldners Befand sich die Streitsache bei Konkurseröffnung nicht im ausschliesslichen Gewahrsam des Gemeinschuldners, ist sie... weiterlesen
Der Gewahrsam ist je nach Art des Gegenstandes unterschiedlich: Grundstücke Grundstücke und Rechte können nicht in Gewahrsam genommen werden Gewahrsamsersatz bildet der Grundbucheintrag Bewegliche Sachen... weiterlesen
Massgebender Zeitpunkt Konkurseröffnung Genauer Stichzeitpunkt bildet das Konkurseröffnungsdatum und die vom Konkursrichter angegebene Uhrzeit Vgl. BGE 110 III 87, 93 Literatur AMONN KURT / WALTHER... weiterlesen
Aussonderung und Admassierung sind verfahrens-ambivalente Themen: Aussonderung Ausscheidung von Fremdgegenständen aus der Konkursmasse Admassierung Zur-Masse-ziehen von Gemeinschuldner-Eigentum in Drittbesitz Weiterführende Informationen Admassierung... weiterlesen
Beide Vorgänge beeinflussen den Umfang der Konkursmasse, entweder negativ (Aussonderung) oder positiv (Admassierung). ... weiterlesen
Die Aussonderung wie auch die Admassierung zielen darauf ab, den definitiven Bestand der Masse abzuklären, und zwar im Hinblick auf die Verwertung des bestimmten Konkurssubstrates.... weiterlesen
Die Rechtswege von Aussonderung und Admassierung sind völlig unterschiedlich: Aussonderung Fremdgegenstände können aus der Konkursmasse ausgesondert werden: Aussonderungs-Vorverfahren Aussonderungs-Prozess Admassierung Gemeinschuldner-Eigentum in Drittbesitz können zur... weiterlesen
Die Beaufsichtigung der Verfahrensführung durch die Konkursverwaltung obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (AB). Die AB ist auch als Beschwerdestelle für Beschwerden gegen... weiterlesen
Die Aussonderung hat die Sach- und Rechtslage im aktuellen Stand bei Konkurseröffnung aufzunehmen. Dabei kann unterschieden werden in: Aussonderung Aussonderungsverfahren Dritter hatte keine Rechtswahrung gegenüber... weiterlesen
Die hauptsächlichsten Elemente der Aussonderung sind: Gewahrsam Kein Gewahrsam des Dritten am strittigen Vermögensgegenstand Gewahrsam Besseres Recht des Dritten Bessere Berechtigung des Dritten am Vermögenswert... weiterlesen
Eine Aussonderung setzt grundsätzlich sachverhaltlich, rechtlich und praktisch voraus: Kein Gewahrsam des Dritten Gewahrsam Vermögenswert im Gewahrsam des Gemeinschuldners Ausschliesslicher Gewahrsam des Gemeinschuldners bei Konkurseröffnung... weiterlesen
Das Aussonderungsverfahren kommt – wie einleitend festgehalten – in folgenden Fällen zur Anwendung: bei einer Bewegliche Sache wenn ein Dritter eine bewegliche Sache herausverlangt, die... weiterlesen
Einleitung Die Aussonderungsklage wird nachfolgend erläutert durch: Klagearten Klageelemente Urteil Anerkennung / Rückzug / Vergleich Rechtsmittel... weiterlesen
In internationalen Aussonderungs-Verhältnissen ist vor allem der Kauf auf Eigentumsvorbehalt anzutreffen. Dabei sind die besonderen Regeln zu beachten und folgende Konstellationen zu unterscheiden: Import Bewegliche... weiterlesen
Im Falle eines materiellen Vergleichs bei einer Aussonderung sind steuerliche Implikationen zu prüfen. Prüfenswert sind vor allem für den Einigungsfall die Tragung bzw. Zuordnung der... weiterlesen
Die Aussonderung zielt auf die Finalisierung der verwertbaren Aktivmasse. Kann im Vorverfahren die Berechtigung des Dritten am Massagegenstand zum Vorneherein als bewiesen betrachtet werden oder... weiterlesen
Kurzdefinition Ausscheidung von Dritteigentum aus der Konkursmasse Langdefinition Die Konkursverwaltung trifft – für die Aussonderung – eine Verfügung über die Herausgabe von Sachen, welche von... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen SchKG 242 Abs. 1 + Abs. 2 KOV 45 ff. Pendant im Betreibungsrecht Das analoge Instrument der Aussonderung ist im Betreibungsrecht das Widerspruchsverfahren... weiterlesen
Widerspruchsverfahren = Teilverfahren des Betreibungsverfahrens zur rechtlichen Geltendmachung von Drittansprüchen (Drittzugehörigkeit einer Sache oder Forderung) Weiterführende Informationen Widerspruchsverfahren Drittbetroffener Admassierung = Zur-Masse-Ziehen von Gegenständen im... weiterlesen
Der „Aussonderungsklage“ des Dritten liegt folgendes Rechtsnatur-Prinzip zu Grunde: Es hat nur eine verfahrens-rechtliche und keine materiell-rechtliche Bedeutung: Natur Konkursrechtliche Klage mit Reflexwirkung auf das... weiterlesen