Klage auf Aussonderung
Will der mittels Verfügung abgewiesene Eigentumsansprecher den Entscheid der Konkursverwaltung nicht akzeptieren, hat er einen sog. „Aussonderungs-Prozess zu führen. Die Einzelheiten zur Klageerhebung und zur... weiterlesen
Will der mittels Verfügung abgewiesene Eigentumsansprecher den Entscheid der Konkursverwaltung nicht akzeptieren, hat er einen sog. „Aussonderungs-Prozess zu führen. Die Einzelheiten zur Klageerhebung und zur... weiterlesen
Für die Weiterziehung eines Aussonderungs-Entscheids besteht folgender kantonaler und eidgenössischer Instanzenzug: Kantonal Streitwertabhängigkeit Berufung bei einem Streitwert von min. CHF 10‘000 (vgl. ZPO 308 ff.... weiterlesen
Bei der Aussonderungsklage ist zu differenzieren in: Vindikation (ZGB 641 Abs. 2, erster Halbsatz) Prozessgegenstand Mit der Vindikationsklage wird der Anspruch auf Übertragung des unmittelbaren... weiterlesen
Für die prozessuale Geltendmachung sind im Aussonderungsprozess folgende Aspekte zu beachten: Begriff Klage auf Ausscheidung von Dritteigentum aus der verwertbaren Aktivmasse im Konkursverfahren Grundlagen SchKG... weiterlesen
Das Aussonderungsurteil hält einzig fest, ob der strittige Vermögenswert dem Konkursbeschlag unterliegt oder nicht. Im Entscheid geht es also um das Schicksal des strittigen Vermögenswerts... weiterlesen
Es sind im Aussonderungsprozessverfahren gemäss SchKG 242 Abs. 2 zulässig (ZPO 241): Klageanerkennung Klagerückzug Vergleich Ob und inwieweit die Konkursverwaltung mit einem Eigentumsansprecher einen Vergleich... weiterlesen
Aufgrund des Gewahrsams am Streitgegenstand entscheidet sich, welches der beiden Verfahren zur Anwendung gelangt, d.h. Aussonderung Gewahrsam bei der Konkursmasse (SchKG 242 Abs. 1/2) Vgl.... weiterlesen
Kurzdefinition Gewahrsam = tatsächliche Verfügungsmacht über eine Sache Langdefinition Gewahrsam = unmittelbare faktische Herrschaft über die Sache, verbunden mit der Möglichkeit sie zu gebrauchen Tatsächliche... weiterlesen
Übt ein Dritter den Gewahrsam am strittigen Vermögensgegenstand aus, so greift das Admassierungsverfahren. Will die Konkursverwaltung den beim Dritten befindlichen Streitgegenstand zur Masse ziehen, muss... weiterlesen
Befindet sich der strittige Vermögensgegenstand bei einem Vierten, so ist für die Frage des Gewahrsams darauf abzustellen für wen der Vierte den Gewahrsam ausübt, d.h.... weiterlesen
Grundsatz Der Konkursbeschlag wirkt für alle Gegenstände im Gewahrsam des Gemeinschuldners Befand sich die Streitsache bei Konkurseröffnung nicht im ausschliesslichen Gewahrsam des Gemeinschuldners, ist sie... weiterlesen
Der Gewahrsam ist je nach Art des Gegenstandes unterschiedlich: Grundstücke Grundstücke und Rechte können nicht in Gewahrsam genommen werden Gewahrsamsersatz bildet der Grundbucheintrag Bewegliche Sachen... weiterlesen
Massgebender Zeitpunkt Konkurseröffnung Genauer Stichzeitpunkt bildet das Konkurseröffnungsdatum und die vom Konkursrichter angegebene Uhrzeit Vgl. BGE 110 III 87, 93 Literatur AMONN KURT / WALTHER... weiterlesen
Aussonderung und Admassierung sind verfahrens-ambivalente Themen: Aussonderung Ausscheidung von Fremdgegenständen aus der Konkursmasse Admassierung Zur-Masse-ziehen von Gemeinschuldner-Eigentum in Drittbesitz Weiterführende Informationen Admassierung... weiterlesen
Beide Vorgänge beeinflussen den Umfang der Konkursmasse, entweder negativ (Aussonderung) oder positiv (Admassierung). ... weiterlesen
Die Aussonderung wie auch die Admassierung zielen darauf ab, den definitiven Bestand der Masse abzuklären, und zwar im Hinblick auf die Verwertung des bestimmten Konkurssubstrates.... weiterlesen
Die Rechtswege von Aussonderung und Admassierung sind völlig unterschiedlich: Aussonderung Fremdgegenstände können aus der Konkursmasse ausgesondert werden: Aussonderungs-Vorverfahren Aussonderungs-Prozess Admassierung Gemeinschuldner-Eigentum in Drittbesitz können zur... weiterlesen
Die Beaufsichtigung der Verfahrensführung durch die Konkursverwaltung obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (AB). Die AB ist auch als Beschwerdestelle für Beschwerden gegen... weiterlesen
Die Aussonderung hat die Sach- und Rechtslage im aktuellen Stand bei Konkurseröffnung aufzunehmen. Dabei kann unterschieden werden in: Aussonderung Aussonderungsverfahren Dritter hatte keine Rechtswahrung gegenüber... weiterlesen
Die hauptsächlichsten Elemente der Aussonderung sind: Gewahrsam Kein Gewahrsam des Dritten am strittigen Vermögensgegenstand Gewahrsam Besseres Recht des Dritten Bessere Berechtigung des Dritten am Vermögenswert... weiterlesen