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Aussonderung

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Anerkennung / Rückzug / Vergleich

Datum:
10.07.2020
Update:
15.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es sind im Aussonderungsprozessverfahren gemäss SchKG 242 Abs. 2 zulässig (ZPO 241):

  • Klageanerkennung
  • Klagerückzug
  • Vergleich

Ob und inwieweit die Konkursverwaltung mit einem Eigentumsansprecher einen Vergleich schliessen kann, ist fraglich.

Denkbar wäre, so auch BRUNNER / REUTTER / SCHÖNMANN / TALBOT, a.a.O., dass die Konkursverwaltung in Analogie zu KOV 66 verfährt:

  • Anwendung derselben Einschränkungen wie bei der Kollokationsklage bei:
    • Anerkennung der Aussonderungsklage
    • Vergleich mit dem Eigentumsansprecher

Literatur

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