Die Rechtswege von Aussonderung und Admassierung sind völlig unterschiedlich:
- Aussonderung
- Fremdgegenstände können aus der Konkursmasse ausgesondert werden:
- Admassierung
- Gemeinschuldner-Eigentum in Drittbesitz können zur Masse gezogen werden:
Aussonderung
Die Rechtswege von Aussonderung und Admassierung sind völlig unterschiedlich: