Im Falle eines materiellen Vergleichs bei einer Aussonderung sind steuerliche Implikationen zu prüfen.
Prüfenswert sind vor allem für den Einigungsfall die Tragung bzw. Zuordnung der während der Besitzesdauer des Gemeinschuldners angefallenen resp. bei der Rückgabe bzw. der Rückübertragung auf den Eigentumsansprecher anfallenden Steuern:
- Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
- Mehrwertsteuern (MWST)
- Grundstückgewinnsteuern
- etc.
Weiterführende Informationen
- Vergleich
- Gerichtlicher Vergleich
- Aussergerichtlicher Vergleich
- Steuern