Änderung Bankengesetz (BankG): «too big to fail»
(Artikel zuletzt aktualisiert am 13.09.2012) Systemrelevante Banken werden stärker reguliert: Seit dem 1. März 2012 ist die Änderung des Bankengesetzes in Kraft. Das Parlament konnte... weiterlesen
(Artikel zuletzt aktualisiert am 13.09.2012) Systemrelevante Banken werden stärker reguliert: Seit dem 1. März 2012 ist die Änderung des Bankengesetzes in Kraft. Das Parlament konnte... weiterlesen
Alimentenbevorschussung: Auch die Gemeinde kann zur Alimentenbevorschussung auf den Lohn eines Schuldners zugreifen: Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Richter den Arbeitgeber eines säumigen Alimenten-Schuldners... weiterlesen
Im Schweizerischen Zwangsvollstreckungsrecht kann der Gläubiger eine Betreibung einleiten ohne seine Forderung nachweisen zu müssen.... weiterlesen
Beispiele Schweizer Firmen, die sich aufspalten liessen: Auswahl an Schweizer Industriebetrieben mit ihre Sparten OC Oerlikon Solar Beschichtungen Vakuumtechnologie Textil Antriebssysteme Präzisionstechnologie Sulzer Pumpen Oberflächentechnik... weiterlesen
Im Zuge der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II traten am 01. Januar 2011 unter anderem die Bestimmungen für Personenunternehmen in Kraft. Dabei wird die privilegierte Besteuerung... weiterlesen
Liquidation einer Gesellschaft trotz offener Forderungen: Oft versuchen die Organe von Gesellschaften, die sich in Liquidation befinden, ihre Gläubiger durch die Löschung der Gesellschaft im... weiterlesen
Inlandanleihen Schweizerischer Schuldner Als Beispiele von problembehafteten bzw. notleidenden Inlandanleihen schweizerische Schuldner sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) anzuführen: Ornapress AG Küderli & Co. Rheinthalische Gasgesellschaft... weiterlesen
Für Anleihen von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen gelten historisch bedingte Sonderregeln: Das Gesuch um Einberufung einer Gläubigerversammlung für Beschlüsse nach OR 1170 ist ans Schweizerische Bundesgericht... weiterlesen
Im Nachlassverfahren ist eine einheitliche Wahrung der Gläubigerrechte durch einen Vertreter nicht vorgesehen: Unter Vorbehalt der Vorschriften über die pfandversicherten Anleihen wird kein besonderer Beschluss... weiterlesen
Ziel Wahrung der Rechte der Anleihensgläubiger im Konkursverfahren über den Anleihensschuldner Anonymisierung der einzelnen Anleihensgläubiger. Einberufung Die Versammlung der Anleihensgläubiger wird von der Konkursverwaltung einberufen,... weiterlesen
Beschlüsse im Sinne von OR 1180 und 1181 können angefochten werden von jedem Anleihensgläubiger der Gemeinschaft, der nicht zugestimmt hat, innert 30 Tagen seit Kenntnis... weiterlesen
Es genügt das absolute Mehr der vertretenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt, für Beschlüsse, die weder in die Gläubigerrechte eingreifen noch den Gläubigern... weiterlesen
Es bedarf der Zustimmung von mehr als der Hälfte des im Umlauf befindlichen Kapitals für den Widerruf der einem Anleihensvertreter erteilten Vollmacht (OR 1180 Abs.... weiterlesen
Weiterzug Gegen den Beschluss der oberen kantonalen Nachlassbehörde (Genehmigung oder Verweigerung) ist das Rechtsmittel ans Schweizerische Bundesgericht zulässig. Vgl. OR 1178 i.V.m. SchKG 19. Widerruf... weiterlesen
Genehmigung ob. Nachlassbehörde Ziel Schutz der in der Gläubigerversammlung unterlegenen Gläubiger. Genehmigung Beschlüsse sind innerhalb eines Monats seit dem Zustandekommen zur Genehmigung vorzulegen: der oberen... weiterlesen
Ziel Gläubigerversammlung soll auf der Basis der Kenntnis von Status bzw. geprüfter Bilanz ihre Entscheide fällen können. Status und Bilanz Zur Auswahl als Informationsmittel stehen... weiterlesen
Ziele Gleichbehandlungsgebot. Zustimmung ungünstig behandelter Gläubiger Eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgebot ist nur möglich durch ausdrückliche Zustimmung der schlechter behandelten Gläubiger ist anfechtbar (BGE 62 III... weiterlesen
Gläubiger-Leistungsbeschränkung Kein Gläubiger kann zu mehr verpflichtet als zu den Massnahmen nach OR 1170 (siehe Massnahmen) den Leistungen gemäss Anleihensbedingungen Begebungsvereinbarung (vgl. OR 1173 Abs.... weiterlesen
Bei Feststellung der Mehrheit fallen ausser Betracht Obligationen ohne Stimmrecht gemäss OR 1167 Abs. 2 OR (Obligationen im Eigentum oder in der Nutzniessung des Schuldners)... weiterlesen
Ziel Einschränkung der Unabhängigkeit der einzelnen Gläubigergemeinschaften. Veraussetzungen Es müssen für eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Gläubigergemeinschaften kumulativ 4 Voraussetzungen bei mindestens 2 Anleihen erfüllt... weiterlesen