Unangemessenheit
Voraussetzungen für eine unangemessene Verfügung sind: Verfügung, deren Inhalt nach freiem Ermessen bestimmt werden kann Der Beschwerdegrund der Unangemessenheit kann in folgenden Fällen nicht angerufen... weiterlesen
Voraussetzungen für eine unangemessene Verfügung sind: Verfügung, deren Inhalt nach freiem Ermessen bestimmt werden kann Der Beschwerdegrund der Unangemessenheit kann in folgenden Fällen nicht angerufen... weiterlesen
Der Beschwerdegrund der Gesetzesverletzung greift bei Verletzung von: Verfassungsrecht des Bundes SchKG und Ausführungserlassen anderen Bundesgesetzen und Verordnungen Staatsverträgen Völkerrecht (national und international) Kantonales Recht... weiterlesen
Die Verfügungen der Vollstreckungsorgane sind nur aus den im Gesetz genannten Gründen mit Beschwerde anfechtbar: » Gesetzesverletzung » Unangemessenheit » Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung Jedenfalls wird... weiterlesen
Anfechtbar mit der SchKG-Beschwerde sind nur konkrete auf den Verfahrensgang einwirkende Massnahmen: Verfügungen der Vollstreckungsorgane Definition der Verfügung als Anfechtungsobjekt Eine (anfechtbare) Verfügung muss Aussenwirkungen... weiterlesen
Die Beschwerdeeingabe enthält in der Regel: Antrag Welche Aenderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden. Antrag auf aufschiebende Wirkung der beanstandeten Massnahme Begründung Darlegung, welche Rechtssätze... weiterlesen
Voraussetzungen für eine SchKG-Beschwerde sind: 1. Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen. Kein praktischer Grund: blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung... weiterlesen
Die Beschwerde ist ein verwaltungs-rechtlicher Rechtsbehelf: Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde (AB) des Vollstreckungsorgans Beurteilung nur von verfahrens-rechtlichen Aspekten und nicht von materiell-rechtlichen Fragen. Ausnahmen Materiell-rechtliche... weiterlesen
Abgrenzung zum Klageweg Schreibt das Gesetz den Rechtsweg der gerichtlichen Klage vor, ist die Beschwerde gemäss dem klaren Wortlaut von SchKG 17 ausgeschlossen. In den... weiterlesen
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG Art. 17 M. Beschwerde 1. An die Aufsichtsbehörde 1 Mit Ausnahme der Fälle, in denen dieses Gesetz den Weg der... weiterlesen
(Artikel zuletzt aktualisiert am 13.09.2012) Systemrelevante Banken werden stärker reguliert: Seit dem 1. März 2012 ist die Änderung des Bankengesetzes in Kraft. Das Parlament konnte... weiterlesen
Alimentenbevorschussung: Auch die Gemeinde kann zur Alimentenbevorschussung auf den Lohn eines Schuldners zugreifen: Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Richter den Arbeitgeber eines säumigen Alimenten-Schuldners... weiterlesen
Im Schweizerischen Zwangsvollstreckungsrecht kann der Gläubiger eine Betreibung einleiten ohne seine Forderung nachweisen zu müssen.... weiterlesen
Beispiele Schweizer Firmen, die sich aufspalten liessen: Auswahl an Schweizer Industriebetrieben mit ihre Sparten OC Oerlikon Solar Beschichtungen Vakuumtechnologie Textil Antriebssysteme Präzisionstechnologie Sulzer Pumpen Oberflächentechnik... weiterlesen
Im Zuge der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II traten am 01. Januar 2011 unter anderem die Bestimmungen für Personenunternehmen in Kraft. Dabei wird die privilegierte Besteuerung... weiterlesen
Liquidation einer Gesellschaft trotz offener Forderungen: Oft versuchen die Organe von Gesellschaften, die sich in Liquidation befinden, ihre Gläubiger durch die Löschung der Gesellschaft im... weiterlesen
Inlandanleihen Schweizerischer Schuldner Als Beispiele von problembehafteten bzw. notleidenden Inlandanleihen schweizerische Schuldner sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) anzuführen: Ornapress AG Küderli & Co. Rheinthalische Gasgesellschaft... weiterlesen
Für Anleihen von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen gelten historisch bedingte Sonderregeln: Das Gesuch um Einberufung einer Gläubigerversammlung für Beschlüsse nach OR 1170 ist ans Schweizerische Bundesgericht... weiterlesen
Im Nachlassverfahren ist eine einheitliche Wahrung der Gläubigerrechte durch einen Vertreter nicht vorgesehen: Unter Vorbehalt der Vorschriften über die pfandversicherten Anleihen wird kein besonderer Beschluss... weiterlesen
Ziel Wahrung der Rechte der Anleihensgläubiger im Konkursverfahren über den Anleihensschuldner Anonymisierung der einzelnen Anleihensgläubiger. Einberufung Die Versammlung der Anleihensgläubiger wird von der Konkursverwaltung einberufen,... weiterlesen
Beschlüsse im Sinne von OR 1180 und 1181 können angefochten werden von jedem Anleihensgläubiger der Gemeinschaft, der nicht zugestimmt hat, innert 30 Tagen seit Kenntnis... weiterlesen