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SchKG-Beschwerde

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Voraussetzungen

Erstellungsdatum:
05.09.2011
Aktualisiert:
13.12.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen für eine SchKG-Beschwerde sind:

1. Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen.

  • Kein praktischer Grund:
    • blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit
    • keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

2. Die Beschwerde muss eine verfahrensrechtliche Korrektur bewirken können.

  • Ein Zurückkommen setzt voraus, dass das Verfahren noch läuft und nicht abgeschlossen ist.

3. Die angefochtene Verfügung muss zu einer Beschwer des Beschwerdeführers führen (Prozessvoraussetzung)

  • Ist die Beschwer tatsächlich oder faktisch entfallen, muss die AB auf die Beschwerde nicht (mehr) eintreten.

Vorbehalt / Disclaimer

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