Beschlüsse der Anleihensgemeinschaft
Kein Anleihensgläubiger kann ohne seine Zustimmung zu einem Kapitalverzicht gezwungen werden zu einer längeren Stundung als in OR 1170 vorgesehen verpflichtet werden (also auf höchstens... weiterlesen
Kein Anleihensgläubiger kann ohne seine Zustimmung zu einem Kapitalverzicht gezwungen werden zu einer längeren Stundung als in OR 1170 vorgesehen verpflichtet werden (also auf höchstens... weiterlesen
Arten der Vertretung Die Vertretung der Anleihensgläubiger ist auf 2 Arten möglich: durch Titelüberlassung (bei Namenpapieren einschliesslich Indossament) durch schriftliche Vollmacht (OR1168). Verfahrensvorschriften Gemäss OR... weiterlesen
Stimmrecht Stimmberechtigt sind: bei Obligationen im Eigentum des Gläubigers: grundsätzlich der Obligationen-Eigentümer (OR 1167 Abs. 1) der Nutzniesser (OR 1167 Abs. 1) nicht aber der... weiterlesen
Ziel Stundung der Ansprüche der Anleihensgläubiger als Massnahme. Voraussetzungen Voraussetzung für eine Stundung sind: ordnungsgemässe Veröffentlichung der Einladung zur Gläubigerversammlung 2-malige Publikation im SHAB in... weiterlesen
Zuständigkeit Die Gläubigerversammlung wird durch den Schuldner einberufen (OR 1165 Abs. 1). Pflicht zur Einberufung Der Schuldner ist verpflichtet, die Gläubigerversammlung binnen 20 Tagen einzuberufen,... weiterlesen
Ziel der Anleihensgläubigerversammlung Wahrung der gemeinsamen Interessen der Anleihensgläubiger. Befugnisse der Gläubigergemeinschaft Die Legitimation der Gläubigergemeinschaft ist beschränkt: Anleihensgläubiger Hinwirkung auf eine Aenderung der Anleihensbedingungen... weiterlesen
Gerät der Anleihensschuldner in Zahlungsschwierigkeiten oder gar in Insolvenz und bestehen Restrukturierungsabsichten (bond restructurings) so gelangen folgende Themen auf die Agenda: Anleihensgläubigerversammlung Einberufung Stundung Abhalten... weiterlesen
Ziel Erfüllung des Informationsbedürfnisses der Anleger, sobald der Schuldner mit seiner Pflichten in Verzug gerät. Als weiteres stehen dann auf der Agenda: Massnahmen und Entscheide... weiterlesen
Berufung des Anleihensvertreters Der Anleihensvertreter wird berufen als Vertragsvertreter durch Bestellung in den Anleihensbedingungen Wahlvertreter durch Wahl der Anleihensgläubiger an der Anleihensgläubigerversammlung. Mehrere Vertreter üben... weiterlesen
Anwendungsbereich Eine Anleihensgläubigergemeinschaft wird gebildet bei Anleihen privater Emittenten Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen Pfandbriefschuldner nicht gebildet bei Anleihen der öffentlicher Emittenten Voraussetzungen Für das Zustandekommen einer... weiterlesen
Prospektzwang Werden in der Schweiz ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Effekten unterbreitet oder wer um Zulassung von Effekten zum Handel an einer Börse ersucht,... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage: OR 1156 ff. Art. 1156 1 Anleihensobligationen dürfen nur auf Grund eines Prospektes öffentlich zur Zeichnung aufgelegt oder an der Börse eingeführt werden.... weiterlesen
Hier finden Sie ein Musterschreiben für eine negative Feststellungsklage als PDF zum Download: Muster: Negative Feststellungsklage (PDF, 15 KB)... weiterlesen
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) ist Art. 160 aStGB als Strafnorm für Kreditschädigung gestrichen worden. Eine Sanktionierung der Schikanebetreibung... weiterlesen
Die Voraussetzungen der „negativen Feststellungsklage nach UWG“ sind vor allem gegenüber dem heiklen schutzwürdigen Feststellungsinteresse der allgemeinen negativen Feststellungsklage mit weniger Prozessrisiken behaftet: Nachweis der... weiterlesen
» Musterschreiben: Negative Feststellungsklage (PDF, 15 KB) Bei der negativen Feststellungsklage sind zu beachten: Funktion der negativen Feststellungsklage Rechtsnatur der negativen Feststellungsklage Feststellungs-Voraussetzungen Prozessuales Wirkungen... weiterlesen
(auch: rechtsmissbräuchliche Betreibung, Schikanebetreibung) Agenda Die Informationsaufbereitung zu diesem Content-Unterthema folgt dem Ablauf: Negative Feststellungsklage Funktion der negativen Feststellungsklage Rechtsnatur der negativen Feststellungsklage Feststellungs-Voraussetzungen Prozessuales... weiterlesen
Folgende zuständige Stellen sieht das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vor: Betreibungsamt Gerichte kantonale Depositenanstalt (meistens Kantonalbanken) Konkursamt Aufsichtsbehörde Nachlassgericht Polizei Sachwalter... weiterlesen
SchKG (SR 281.1) Einführungsgesetz zum SchKG (EG SchKG; SRL Nr. 290) Weisung des Obergerichts zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Notbedarfs (SK 09 63)... weiterlesen
Der Bundesrat will die Sanierung von Unternehmen erleichtern und hat dazu eine Botschaft zur Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes verabschiedet, welche Schwachstellen des geltenden Rechts... weiterlesen