Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Anleihensobligation
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Übrige Fälle

Es genügt das absolute Mehr der vertretenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt, für Beschlüsse, die weder in die Gläubigerrechte eingreifen noch den Gläubigern... weiterlesen

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Anleihensobligation
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Weiterzug und Widerruf

Weiterzug Gegen den Beschluss der oberen kantonalen Nachlassbehörde (Genehmigung oder Verweigerung) ist das Rechtsmittel ans Schweizerische Bundesgericht zulässig. Vgl. OR 1178 i.V.m. SchKG 19. Widerruf... weiterlesen

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Genehmigung

Genehmigung ob. Nachlassbehörde Ziel Schutz der in der Gläubigerversammlung unterlegenen Gläubiger. Genehmigung Beschlüsse sind innerhalb eines Monats seit dem Zustandekommen zur Genehmigung vorzulegen: der oberen... weiterlesen

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Status und Bilanz

Ziel Gläubigerversammlung soll auf der Basis der Kenntnis von Status bzw. geprüfter Bilanz ihre Entscheide fällen können. Status und Bilanz Zur Auswahl als Informationsmittel stehen... weiterlesen

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Anleihensobligation
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Gleichbehandlung

Ziele Gleichbehandlungsgebot. Zustimmung ungünstig behandelter Gläubiger Eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgebot ist nur möglich durch ausdrückliche Zustimmung der schlechter behandelten Gläubiger ist anfechtbar (BGE 62 III... weiterlesen

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Beschränkungen

Gläubiger-Leistungsbeschränkung Kein Gläubiger kann zu mehr verpflichtet als zu den Massnahmen nach OR 1170 (siehe Massnahmen) den Leistungen gemäss Anleihensbedingungen Begebungsvereinbarung (vgl. OR 1173 Abs.... weiterlesen

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Anleihensobligation
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Mehrheitsfeststellung

Bei Feststellung der Mehrheit fallen ausser Betracht Obligationen ohne Stimmrecht gemäss OR 1167 Abs. 2 OR (Obligationen im Eigentum oder in der Nutzniessung des Schuldners)... weiterlesen

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Anleihensobligation
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Mehrere Gläubigergemeinschaften

Ziel Einschränkung der Unabhängigkeit der einzelnen Gläubigergemeinschaften. Veraussetzungen Es müssen für eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Gläubigergemeinschaften kumulativ 4 Voraussetzungen bei mindestens 2 Anleihen erfüllt... weiterlesen

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Anleihensobligation
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Stundung

Ziel Stundung der Ansprüche der Anleihensgläubiger als Massnahme. Voraussetzungen Voraussetzung für eine Stundung sind: ordnungsgemässe Veröffentlichung der Einladung zur Gläubigerversammlung 2-malige Publikation im SHAB in... weiterlesen

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Einberufung

Zuständigkeit Die Gläubigerversammlung wird durch den Schuldner einberufen (OR 1165 Abs. 1). Pflicht zur Einberufung Der Schuldner ist verpflichtet, die Gläubigerversammlung binnen 20 Tagen einzuberufen,... weiterlesen

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Anleihensgläubigerversammlung

Ziel der Anleihensgläubigerversammlung Wahrung der gemeinsamen Interessen der Anleihensgläubiger. Befugnisse der Gläubigergemeinschaft Die Legitimation der Gläubigergemeinschaft ist beschränkt: Anleihensgläubiger Hinwirkung auf eine Aenderung der Anleihensbedingungen... weiterlesen

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Anleihensvertreter

Berufung des Anleihensvertreters Der Anleihensvertreter wird berufen als Vertragsvertreter durch Bestellung in den Anleihensbedingungen Wahlvertreter durch Wahl der Anleihensgläubiger an der Anleihensgläubigerversammlung. Mehrere Vertreter üben... weiterlesen

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Anleihensgläubigergemeinschaft

Anwendungsbereich Eine Anleihensgläubigergemeinschaft wird gebildet bei Anleihen privater Emittenten Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen Pfandbriefschuldner nicht gebildet bei Anleihen der öffentlicher Emittenten Voraussetzungen Für das Zustandekommen einer... weiterlesen

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Prospektpflicht

Prospektzwang Werden in der Schweiz ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Effekten unterbreitet oder wer um Zulassung von Effekten zum Handel an einer Börse ersucht,... weiterlesen