Einleitung zum Unternehmenssitz / Rechtsdomizil
Bei der örtlichen Anknüpfung ist der Sitz eine Politische Gemeinde das Domizil eine Anschrift Der Unternehmenssitz im weiteren, nicht rechtlichen Sinne wird bestimmt durch: STANDORTWAHL... weiterlesen
Bei der örtlichen Anknüpfung ist der Sitz eine Politische Gemeinde das Domizil eine Anschrift Der Unternehmenssitz im weiteren, nicht rechtlichen Sinne wird bestimmt durch: STANDORTWAHL... weiterlesen
Bekannteste Formulierung „Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“ (engl.: „Whatever can go wrong, will go wrong.“) Diese bekannteste Formulierung geht auf John W. Campbell... weiterlesen
Es kann zu Prozessen zwischen der Stockwerkeigentümergemeinschaft und einzelnen Stockwerkeigentümern kommen (z.B. über die Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung). In diesem Fall kann strittig werden,... weiterlesen
Es versteht sich von selbst, dass jeder Stockwerkeigentümer für Unterhalt und Renovation der in seinem Sonderrecht stehenden Teile selbst aufzukommen hat. Weil sich Sonderrechtsteile nicht... weiterlesen
Um für den Fall von Renovationsarbeiten vorsorgen zu können und um eine gleichmässigere Belastung für derartige Ausgaben herbeizuführen, empfiehlt sich die Schaffung eines Erneuerungsfonds. Das... weiterlesen
Gemeinschaftliche Kosten Die gemeinschaftlichen Kosten werden durch anteilsmässige Beiträge der Stockwerkeigentümer gedeckt. Eine andere Regelung dürfte nur ausnahmsweise Sinn machen. Zu den gemeinschaftlichen Kosten zählen... weiterlesen
Erneuerung gemeinschaftlicher Teile Es ist zu unterscheiden zwischen gewöhnlichen Verwaltungshandlungen notwendigen und dringlichen Massnahmen nützlichen Massnahmen und der Verschönerung und Bequemlichkeit dienenden Massnahmen (luxuriöse Massnahmen)... weiterlesen
Benützung und Verwaltung gemeinschaftlicher Teile Jeder Stockwerkeigentümer hat Anspruch, die gemeinschaftlichen Teile benutzen zu können. Die gemeinsame Nutzung erfasst auch die Rechte auf Erträgnisse. Eine... weiterlesen
Aufgaben und Befugnisse Die Versammlung der Stockwerkeigentümer bestellt in der Regel zur Erledigung der alltäglichen Geschäfte einen Verwalter. Der Verwalter ist sozusagen das ausführende Organ.... weiterlesen
Ein Ausschluss eines Mitglieds aus der Gemeinschaft setzt voraus dass der betreffende Miteigentümer durch sein Verhalten oder das Verhalten von Personen, denen er den Gebrauch... weiterlesen
Das Gesetz sieht zwingend eine Stockwerkeigentümerversammlung vor. Die Versammlung hat von Gesetzes wegen folgende Befugnisse: Entscheide über alle Verwaltungsangelegenheiten, die nicht dem Verwalter zustehen Bestellung... weiterlesen
Gewisse Rechte und Pflichten kann die Gemeinschaft in eigenem Namen wahrnehmen. Diese beschränkte Handlungsfähigkeit ist jedoch auf die Bereiche der gemeinschaftlichen Verwaltung begrenzt. Im konkreten... weiterlesen
Begriff und Bedeutung Die Stockwerkeigentümer bilden von Gesetzes wegen eine Gemeinschaft (Miteigentümergemeinschaft).Sie ist eine körperschaftlich organisierte Personenverbindung. Das Verhältnis der Stockwerkeigentümer untereinander wird vom Miteigentumsrecht... weiterlesen
Begriff Im Stockwerkeigentums-Reglement (auch: Benutzungs- und Verwaltungsreglement der Stockwerkeigentümer) wird die Rechtsstellung des einzelnen Stockwerkeigentümers innerhalb der Gemeinschaft umschrieben. Das Reglement entfaltet Wirkung gegenüber dem... weiterlesen
Bei der Ermittlung der Wertquote sind verschiedene Faktoren zu beachten, welche je nach gegebener Qualität zur Steigerung oder Minde-rung der Wertquote beitragen. Ausgangslage ist stets... weiterlesen
Die Wertquote jedes Anteils muss im Begründungsakt angegeben werden. Änderungen der Wertquoten bedürfen der Zustimmung aller unmittelbar Beteiligten und der Genehmigung der Versammlung der Stockwerkeigentümer.... weiterlesen
Die Wertquote ist in der Regel massgeblich für die Berechnung des Kostenanteils der einzelnen Stockwerkeigentümer. Es kann aber auch ein anderer Verteilschlüssel bestimmt werden. Ebenso... weiterlesen
Begriff Der Anteil des einzelnen Stockwerkeigentümers wird durch die Wertquote ausgedrückt. Für die Berechnung der Wertquote gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Die Wertquote soll dem... weiterlesen
Stockwerkeigentumsbegründung Die Stockwerkeigentumsbegründung setzt voraus: Stockwerkeigentumsaufteilungspläne Begründungserklärung oder Begründungsvertrag (sog. Rechtsgrundausweis) Begründung vor Erstellung des Gebäudes Grundbucheintrag (vgl. Art. 712d ZGB; Grundbuchanmeldung) Ausgangslage bildet immer... weiterlesen
Miteigentum Vom Miteigentum unterscheidet sich das Stockwerkeigentum durch die Verbindung mit einem Sonderrecht. Blosses Miteigentum verleiht dem Miteigentümer anteilmässiges Eigentum an einer Sache (bewegliche oder... weiterlesen