Hersteller
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Produktes und eines Fehlers – des Vorhandenseins eines Herstellers: Haftungsvoraussetzung in subjektiver Hinsicht Tatsächlicher Hersteller Definition Person,... weiterlesen
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Produktes und eines Fehlers – des Vorhandenseins eines Herstellers: Haftungsvoraussetzung in subjektiver Hinsicht Tatsächlicher Hersteller Definition Person,... weiterlesen
Einleitung Das PrHG verlangt zu seiner Anwendung kumulativ die Erfüllung folgender sog. „Spezifischen Voraussetzungen“: Hersteller Produkt Fehler... weiterlesen
Das PrHG regelt die immaterielle Unbill nicht, schliesst sie aber auch nicht aus: Allgemeines Es stellt sich daher die Frage, ob der Verweis in PrHG... weiterlesen
Personenschaden Allgemeines Ersatzfähigkeit der Personenschäden Definition Materielle Einbussen, die durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verursacht wurden PrHG-Schutzfokus Integrität aller Personen, unabhängig von ihrem Bezug... weiterlesen
Einleitung Für eine Haftung des Produkteherstellers müssen zunächst die allgemeinen Schadenersatz-Voraussetzungen erfüllt sein: Es bedarf eines Schadens und des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Produktefehler... weiterlesen
Einleitung Für die Produktehaftung gilt es folgendes zu erläutern: Allgemeine Voraussetzungen Einleitung Ersatzfähige PrHG-Schäden Immaterielle Unbill Spezifische Voraussetzungen Einleitung Hersteller Produkt Fehler Fehlertypen Einleitung Fabrikationsfehler... weiterlesen
Grundsatz Dem Geschädigten bleiben nebst der Produktehaftungsansprüche – trotz unterschiedlicher Voraussetzungen – die Schadenersatzansprüche aufgrund des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) und aufgrund anderer Erlasse des eidgenössischen... weiterlesen
Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz; PrHG; SR 221.112.944) Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht | admin.ch Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) Bundesgesetz über die Produktesicherheit... weiterlesen
Produktehaftung = Haftung für den durch ein fehlerhaftes Produkt entstandenen Körper- und / oder Sachschaden bzw. die immaterielle Unbill Produktesicherheit = Produkte sollen so sicher... weiterlesen
Einleitung Für ersatzfähige Schäden und immaterielle Unbill aus mangelhaften Produkten hat der Gesetzgeber eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt, die es nachfolgend zu erläutern gilt: Definition Grundlagen... weiterlesen
Bei Leistungsstörungen hat das Luftfahrtunternehmen den Flugpassagier wie folgt Ausgleichsleistungen zu erbringen: Grundlage EU-VO (EG) 7 Anspruch auf Ausgleichsleistungen Anspruchsfälle Nichtbeförderung (EU-VO (EG) 4 Abs.... weiterlesen
Bei Leistungsstörungen hat das Luftfahrtunternehmen den Flugpassagier zu unterstützen: Grundlage EU-VO (EG) 8 Nichtbeförderung und Flugannullation Gründe Nichtbeförderung des Passagiers gegen seinen Willen Freiwilliger Verzicht... weiterlesen
Bei Leistungsstörungen hat das Luftfahrtunternehmen den Flugpassagier zu betreuen: Merkblatt Aushändigung eines schriftlichen Hinweises (Merkblatt) über die Rechte auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Nichtbeförderung, Flugverspätung... weiterlesen
Erbringt die Fluggesellschaft ihre Beförderungsleistungen nicht (Nichtbeförderung oder Flugannullation) oder nur verspätet (Flugverspätung), so hat es dem Fluggast folgende, unterschiedlich ausgestaltete Leistungen zu erbringen: Betreuungsleistungen... weiterlesen
Definition Flugannullation = Endgültige Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den der Passagier ein Sitzplatz reserviert war Grundlagen EU-VO (EG) 7 i.V.m. EU-VO (EG) 5 Abs.... weiterlesen
Definition Flugverspätung = Stattfinden des vorgesehenen Flugs, wobei sich der Abflug um mindestens zwei Stunden verzögert, wobei die Abgrenzung umstritten und für die Geltendmachung der... weiterlesen
Definition Nichtbeförderung = Weigerung des Airline-Unternehmens, den Flugpassagier zu befördern, obwohl dieser eine gültige Flugbuchung besitzt und sich rechtzeitig bei der Abfertigung einfand Grundlagen EU-VO... weiterlesen
Die Fluggastrechte sind weder wegbedingbar noch einschränkbar und betreffen die drei häufigsten Fälle von Leistungsstörungen bei der Luftverkehr-Beförderung: Nichtbeförderung Flugverspätung Flugannullation Vgl. hiezu EU-VO (EG)... weiterlesen
Die verschiedenen Erlasse (Montrealer Übereinkommen (MÜ) und EU-VO (EG) erfassen die gleichen Leistungsstörungen und bieten dem Flugpassagier zumeist identische Rechte: Montrealer Übereinkommen (MÜ) Leistungsstörungen Nichtbeförderung... weiterlesen
Die EU-VO (EG) Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder grosser Verspätung von Flügen vom 11.02.2004... weiterlesen