Unerlaubte Handlung

Verschulden

Die letzte Voraussetzung für eine Haftung nach OR 41 bildet das Verschulden. Das Verschulden besteht aus einer objektiven Seite: sie setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Widerrechtliche Handlung

Eine Ersatzpflicht entsteht bei einer schädigenden Handlung (bzw. Unterlassung, wo Handeln geboten war) grundsätzlich nur, soweit diese widerrechtlich erfolgte, d.h. Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts;... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Kausalzusammenhang

Der Kausalzusammenhang ist eine Voraussetzung der Haftpflicht. Es geht um die Beziehung zwischen Schadensursache und Schaden.  Das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Schaden

Schadensbegriff Schaden im haftpflichtrechtlichen Sinn ist die unfreiwillige Vermögenseinbusse des Geschädigten. Er kann in einer Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven oder in entgangenem Gewinn... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Verschuldenshaftung

OR 41 ist die eigentliche Grundnorm des schweizerischen Haftpflichtrechts. Gemäss OR 41 ist Schadenersatz geschuldet, wenn jemand einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es aus... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Übersicht Haftungsarten

Grundsatz: Verschuldenshaftung Die Haftung aus unerlaubter Handlung basiert auf dem Verschuldensprinzip. Das bedeutet: Grundsätzlich kann eine Person nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie einen... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Abgrenzungen

Haftung aus Vertrag  Die Vertragshaftung umfasst die Tatbestände der nicht gehörigen Erfüllung von Vertragspflichten sowie die Verletzung von Nebenpflichten wie Sorgfalts-, Treue- und Schutzpflichten. Der... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Rückzug

Eine besondere Art der Abänderung des Kollokationsplans ist der Rückzug des Gläubigers: Vor Erstellung des Kollokationsplans Forderungsanmeldung bleibt nur im Eingabenverzeichnis registriert und gelangt gar... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Nachträgliche Ergänzung des Kollokationsplans

Für „verspätete Konkurseingaben“ sind folgende Regeln zu beachten: Gesetzliche Grundlage SchKG 251 Anmeldefähigkeit Verspätete Forderungseingaben dürfen bis zum Konkursschluss eingereicht werden [vgl. SchKG 251 Abs.... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Nachträgliche Abänderung des Kollokationsplans

Trotz formeller und materieller Rechtskraft ist die Abänderung des Kollokationsplans in folgenden Fällen diskutabel: Gesetzliche Grundlage SchKG 251 e contrario SchKG 249 KOV 65 Änderung... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Wirkung des Kollokationsplans

Formelle Rechtskraft Gebundenheit der Konkursverwaltung an den rechtskräftigen Kollokationsplan und das rechtskräftige Lastenverzeichnis Rechtskraft des Kollokationsplans analog der Unabänderlichkeit eines Gerichtsurteils, vorbehältlich der Zulässigkeit nachträglicher... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Vormerkung Kollokationsstreitigkeiten

Gemäss KOV 64 Abs. 2 sind im Kollokationsplan vorzumerken: Kollokationsprozess Art und Weise der Erledigung Vgl. ferner KOV 66 (Forderungsanerkennung der Konkursverwaltung nach Klageerhebung) Art.... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Kollokationsplanauflage

Der Kollokationsplan-Entwurf wird mit seiner Auflage zum definitiven Plan, der nach unbenutztem Ablauf von Beschwerde- und Kollokationsklage-Fristen rechtskräftig werden soll: Gesetzliche Grundlagen SchKG 249 SchKG... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Dividendenangabe

Die Konkursverwaltung hat am Ende des Kollokationsplans zu nennen: Schätzung der bei jeder Konkursklasse zu erwartenden Konkursdividende (Höchstdividende) auf Basis der weiteren Erlösentwicklung d.h. unter... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Genehmigung Kollokationsplan durch Gläubigerausschuss

Ist von den Konkursgläubigern ein Gläubigerausschuss (GA) ernannt, so bedarf der Kollokationsplan-Entwurf dessen Genehmigung: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 Abs. 3 KOV 64 Funktion Kontrollierende Funktion... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Aussetzung

Eine Aussetzung des Kollokationsentscheids wird durch folgende Aspekte beeinflusst: Grundlage KOV 59 Abs. 3 Fehlende Entscheidungsmöglichkeit Konkursverwaltung kann sich weder für eine Zulassung noch für... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Abweisung

Die Abweisung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 248 KOV 59 KOV 70 (Anwendbarkeit auch im summarischen Konkursverfahren]... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Zulassung

Die Zulassung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 246 SchKG 248 KOV 59 Vorliegen einer Forderungsanmeldung Vgl. Forderungseingabe... weiterlesen

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Kollokationsverfügung

Zur Kollokationsverfügung ist zu bemerken: Gesetzliche Grundlage SchKG 245 1. Satz KOV 56 ff. Abgrenzungen Nicht zu den Kollokationsentscheiden gehören: Eigentumsansprachen Über Eigentumsansprachen ist nicht... weiterlesen