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Ehescheidung / Ehetrennung

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Pensionierte

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auswirkungen einer Scheidung auf AHV- und IV-Renten

Die Scheidung hat bei Pensionierten Auswirkungen auf ihre AHV-oder IV-Rente.

Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen:

  • ein Ehepartner bezieht eine AHV- / IV-Rente
  • beide Ehepartner beziehen AHV- / IV-Rente

Ein Ehepartner bezieht eine AHV-/ IV-Rente

Wenn ein Ehepartner eine AHV- oder IV-Rente bezieht, muss nach einer rechtskräftigen Scheidung die AHV- oder IV-Rente neu berechnet werden.

Beide Ehepartner beziehen AHV- / IV-Rente

Falls beide Ehepartner eine AHV- und/oder eine IV-Rente beziehen, so wurden die AHV-pflichtigen Einkommen bei der damaligen Berechnung schon für die Dauer der Ehe hälftig aufgeteilt. Beide Einzelrenten durften zusammen nicht höher sein als 150% der maximalen Rente (sog. Plafonierung).

Nach einer rechtskräftigen Scheidung entfällt die Plafonierung. Jeder Rentner erhält eine individuelle Vollrente zugesprochen.

Sollte es zu einer Wiederverheiratung kommen, unterstehen die AHV- und IV-Renten automatisch wieder der Plafonierungsregel.

Falls zusätzlich zur AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen bezogen werden, ist die Scheidung der kantonalen AHV-Ausgleichskasse (Durchführungsstelle Ergänzungsleistungen zur AHV/IV) zu melden.

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