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Ehescheidung / Ehetrennung

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Erlöschen des Unterhaltsrechts von Gesetzes wegen

Erstellungsdatum:
11.07.2013
Aktualisiert:
10.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Von Gesetzes wegen erlöschen Unterhaltsbeiträge in folgenden Fällen:

  • Tod des Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltsverpflichteten
  • Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten
  • qualifiziertes Konkubinat des Unterhaltsberechtigten:
    • enge Lebensgemeinschaft
    • finanzielle Unterstützung wie in einer Ehe

(Vermutung des Vorliegens eines qualifizierten Konkubinat bei Bestehen des Konkubinats während einer Dauer von 5 Jahren [Beweislastumkehr: Unterhaltsberechtigter muss Nachweis erbringen, dass kein qualifiziertes Konkubinat vorliegt])

Judikatur

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird einem grundsätzlich berechtigten Ehegatten eine Unterhaltsleistung verweigert, der bereits im Scheidungszeitpunkt in einem qualifizierten Konkubinat lebt.

» Informationen zum Konkubinat in der Schweiz

» RA Marc Peyer: “Ab wann besteht ein Konkubinat?”

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