Hypotheken-Begriffe / Glossar
Wer Immobilien erwerben und fremdfinanzieren möchte, sollte die einschlägigen Fachbegriffe kennen und verstehen, damit er sachgerecht entscheiden kann. Nachfolgend eine Auswahl an Begriffen, die in... weiterlesen
Wer Immobilien erwerben und fremdfinanzieren möchte, sollte die einschlägigen Fachbegriffe kennen und verstehen, damit er sachgerecht entscheiden kann. Nachfolgend eine Auswahl an Begriffen, die in... weiterlesen
Befassung mit der Hypothezierung Hypotheken-Begriffe Hypothekar-Kredit Bau-Kredit Hypotheken-Arten Neu-Hypothek Hypotheken-Ablösung Kundenstellung Privatkunden Firmenkunden Immobiliengesellschaften Tragbarkeitsabklärung Budget / Eigenheimfinanzierungsregeln Verschaffung der Marktkenntnisse Hypotheken-Rechner Hypotheken-Vergleichsdienste Hypotheken-Beratung /... weiterlesen
Der Hypothekarkredit (auch: Hypothek) charakterisiert sich als Finanzierung von Bestandesbauten durch Kantonalbanken durch Regionalbanken durch Grossbanken Kredit im Dauerschuldverhältnis mit Grundpfand-Sicherheit langfristiges Kreditgeschäft nach dem... weiterlesen
Bei grösseren StWEG empfiehlt sich, einen Revisoren (und ggf. einen Stellvertreter) zu wählen, der die Rechnungs- und Geschäftsführung des Verwalters einer eingehenderen Revision unterzieht: Auswahl... weiterlesen
Einleitung Das Thema Hausordnung wird unter den folgenden Punkten abgehandelt: Begriff Grundlage / Zulässigkeit Erstellung / Beschlussfassung Inhalt Schranken Bindungswirkungen für Rechtsnachfolger Keine Anmerkung im... weiterlesen
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Die Grillsaison hat begonnen, wie jedes Frühjahr. Rauch, Geruch und hin und wieder auch Party-Lärm. Die "Grillmeister" denken oft nur an die Koordination von Feuer... weiterlesen
Checkliste: Grillieren ohne Streit Grillieren ist grundsätzlich zulässig. Gleichwohl kann unsensibles Grillieren zu Rechtsverstössen und Sanktionen führen, zB: Mietrecht Abmahnung durch den Vermieter, allenfalls gar... weiterlesen
EGGEN G., Die Verbreitung von Grundlast und Gült, SJZ 63 (1967) S. 285 ff. GUHL THEO, Die Ersitzung von Grundeigentum und Grunddienstbarkeiten, ZBJV 1929, S.... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen
Die Grundlast ist ein selten Einsatz findende, aber für bestimmte Fälle zweckmässiges Instrument. Erster Einsatzbereich: Die Grundlast dient für nachbarliche Einigungen als Interessenausgleich verwendet. Zweiter... weiterlesen
Wie vorn dargestellt, verpflichten Grundlasten den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung. Hat diese Leistung geldwerten Charakter (wie zB Energieleistung, siehe „Muster“), so hat... weiterlesen
Die Grundlast endet durch: Untergang des belasteten Grundstücks Verzicht Ablösung Zeitablauf (bei Befristung) Grundbuchliche Löschung [ZGB 786, ZGB 964, GBVo 131 ff.]... weiterlesen
Für die Verjährung gilt folgendes: Grundlast als solches Keine Verjährung Einzelne Grundlast-Leistung Einzelne Leistung unterliegt der Verjährung Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung Zeitpunkt, da... weiterlesen
Anders als die Dienstbarkeiten sind Grundlasten sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger der Grundlast-Leistung, sofern und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,... weiterlesen
„Für die Entstehung der öffentlich-rechtlichen Grundlasten und deren Wirkung gegenüber gutgläubigen Dritten sind die Bestimmungen über die gesetzlichen Pfandrechte des kantonalen Rechts sinngemäss anwendbar“ [vgl.... weiterlesen
Für die Grundlast-Errichtung gilt das Eintragungsprinzip. Aufgrund des Kausalitätsprinzips setzt die Errichtung einer Grundlast voraus: öffentlich zu beurkundender Grundlast-Vertrag [vgl. ZGB 783 Abs. 3 i.V.m.... weiterlesen
Hinsichtlich der Schuldnerpflicht aus der Grundlast gilt: Handänderung / Eigentümerwechsel Automatischer Uebergang der Schuldpflicht aus der Grundlast auf den Erwerber [vgl. ZGB 792 Abs. 1]... weiterlesen
Hinsichtlich des Gläubigerrechts aus der Grundlast gilt: Grundsatz Reine Sachhaftung / keine persönliche Haftung Der Gläubiger hat nur ein Recht auf Befriedigung aus dem Werte... weiterlesen
Die Verpflichtung aus der Grundlast zeitigt belastetenseits ein reine Sachhaftung keine persönliche Haftung [vgl. ZGB 782 Abs. 1, ZGB 791 Abs. 1]. Wechsel von reinen... weiterlesen