Informiert eine Aktiengesellschaft (AG) den Domizilhalter nicht über ihre (Organ-)Abwesenheiten, stellt dies kein unverschuldetes Hindernis nach SchKG 33 Abs. 4 dar. […]
Betreibungszustellung an Domizilhalter: Von der AG unterlassene Abwesenheitsmeldung an Domizilhalter