Im Rahmen des Verfahrens betreffend summarischen Rechtsöffnung sind die Erwägungen der Vorinstanz, wonach die Einwendung, ein Schuldversprechen könne die Verpflichtungen eines Mieters von Geschäftsräumen im Kanton Genf nicht rechtswirksam sichern, glaubhaft gemacht wurde, nicht zu beanstanden. […]
Schuldversprechen: Einwendung der nicht rechtswirksamen Mietzins-Sicherung