Auch im internationalen Handelsverkehr gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum geschäftlichen Alltag:
Rechtliche Rahmenbedingungen
- IPRG 116 ff.
- CISG (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkehr (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) vom 11.04.1980 (= sog. UN-Kaufrecht (UNK) bzw. Wiener Kaufrecht (WKR))
- Anwendung auf den grenzüberschreitenden Kaufvertrag
- Ausschluss von Verbraucherverträgen
- Bestimmte soft law-Elemente
- UNIDROIT Principles
Abschlusskautelen
- Einbeziehung wen möglich durch eine Auftragsbestätigung (auch: kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
- Redaktion der AGB in einer verständlichen Sprache
- Kundbarmachung der AGB in der Verhandlungssprache
AGB-Einbeziehung / AGB-Geltung
- Form
- Online-Bestellungstools
- per e-mail
- schriftlich (seltener)
- konkludent
- Annahme
- Im B2B-Geschäftsverkehr gilt aufgrund von Treu und Glauben die Vermutung, der Vertragspartner sei mit der AGB-Geltung einverstanden, wenn er nicht widerspricht
- Von einer (erneuten) AGB-Geltung darf ausgegangen werden, wenn der AGB-Adressat die AGB des Geschäftspartners bereits in einem oder mehreren Geschäftsvorfällen anerkannt hat
AGB-Inhalt
- Inhaltliche Ausgestaltung
- Weiter Spielraum
- Anpassung der AGB-Klauseln an die konkreten wirtschaftlichen Bedürfnisse
- Weiter Spielraum
- Kollisionsregelung
- zB mit Besteller-AGB (Allgemeine Einkaufsbedingungen bzw. Bezugsbedingungen)
- Rechtswahlklausel
- Geltung der allgemeinen AGB-Regeln, vorbehältlich der Einzelumstände
- Vgl. ferner Anwendbares Recht
- Gerichtsstandsklausel
- Geltung der allgemeinen AGB-Regeln, vorbehältlich der Einzelumstände
- Forum shopping denkbar
- Vgl. ferner
- Geltung der allgemeinen AGB-Regeln, vorbehältlich der Einzelumstände
AGB-Auslegung
- Grundlage
- Die Auslegung der AGB richtet sich bei ihrer Anwendung nach den allgemeinen CISG-Vorschriften
- Vorformulierung
- Spezielle CISG-Auslegungleitlinien
- Vorrang von Individualabreden
- Regel contra proferentem (Auslegung zu Lasten AGB-Redaktor)
- Spezielle CISG-Auslegungleitlinien
- Vielzahl von Verträgen
- Spezielle CISG-Auslegungleitlinien
- Vorrang von Individualabreden
- Regel contra proferentem (Auslegung zu Lasten AGB-Redaktor)
- Spezielle CISG-Auslegungleitlinien
AGB-Kontrolle
- Grundsatz
- Die materielle Kontrolle untersteht nicht den Bestimmungen des CISG, sondern nationalem Recht
- Massgeblichkeit nationalen Rechts
- Die materielle Kontrolle untersteht nicht den Bestimmungen des CISG, sondern nationalem Recht
- Absenz eines universellen Kontrollsystems
- Fehlen von universell geltenden Kontrollkriterien
- Gefahr der Benachteiligung eines Vertragspartners, v.a. der unterschiedlichen Kontrollsysteme wegen
- Risiko, dass bestimmte Jurisdiktionen als Fluchthafen für die Verwendung von missbräuchlichen AGB’s ausgewählt werden können
Weiterführende Informationen
- Internationales Vertragsrecht
- Kombination Auftragsbestätigung und AGB
- Auftragsbestätigung | auftragsbestaetigung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.