Als Arbeitsverhinderung im technischen Sinne gilt:
-
Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer
-
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung
-
Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsverhinderung
Als Arbeitsverhinderungen kommen folgende subjektiven Gründe in Betracht:
- Krankheiten
- Unfälle
- Schwangerschaft
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Militärdienst, Zivildienst etc.)
- Personenbezogene Gründe (z.B. Arztbesuch, Hochzeit etc.)
Detaillierte Informationen zu den Gründen für Arbeitsverhinderung finden Sie unter » Verhinderungsgründe
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