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Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

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ARBEITSVERHINDERUNG

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Arbeitsverhinderung im technischen Sinne gilt:

  1. Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer

  2. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung

  3. Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsverhinderung

Als Arbeitsverhinderungen kommen folgende subjektiven Gründe in Betracht:

  • Krankheiten
  • Unfälle
  • Schwangerschaft
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Militärdienst, Zivildienst etc.)
  • Personenbezogene Gründe (z.B. Arztbesuch, Hochzeit etc.)

Detaillierte Informationen zu den Gründen für Arbeitsverhinderung finden Sie unter » Verhinderungsgründe

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