Der Krankheitsbegriff ist in verschiedener Hinsicht von zentraler Bedeutung, wie arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, gesundheitsökonomisch, Behandlungsbedürftigkeit und auch aus Sicht der sog. „Überarztung“.
Der sozialversicherungsrechtlich angelehnte, arbeitsrechtliche Krankheitsbegriff kann wie folgt formuliert werden:
- Kurzdefinition
- Krankheit = jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit
- Langdefinition *)
- Krankheit = jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat
*) vgl. ATSG 3
Literatur
- GÄCHTER THOMAS / SCHWENDENER MYRIAM, Rechtsfragen zum Krankheitsbegriff – Entwicklungen in der Praxis, Bern bzw. Zürich / Basel / Genf 2009, S. 10 f.
Judikatur
- BGE 105 V 180, Erw. 1a, S. 182
- BGE 101 V 71
- EVGE 1968, S. 235
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitnehmertreueEinleitung zur ArbeitnehmertreueAutoren:VersetzungEinleitung zur VersetzungAutoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:Arbeitsrechtliche VerwarnungEinleitung zur Arbeitsrechtlichen VerwarnungAutoren:Expats (Expatriates) / Inpats (I...Einleitung zu Expats (Expatriates) / Inpat...Autoren:AbgangsentschädigungEinleitung zur Abgangsentschädigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht