Die Rechtsprechung hat die Treue- und Sorgfaltspflicht fortlaufend konkretisiert. Dabei ergab sich folgende „Sorgfalts-Stufenfolge“:
- Stufe 1
- nach objektiven Kriterien zu bestimmende Sorgfalt eines gewissenhaften Beauftragten
- Stufe 2
- Erhöhte Anforderungen bei entgeltlichen und berufsmässigen Handeln
- Stufe 3
- Auftrags- und einzelfallbedingter Sorgfaltsmassstab
- Stufe 4
- Berufsregeln und Usanzen
- Verbot Selbstkontrahierung / Doppelvertretung
Judikatur
- BGE 115 II 62 (Leading Case)
- BGE 115 II 262 ff.
- BGE 117 II 563 ff. = Pra 81 (1992) Nr. 185 (Sorgfalt des Rechtsanwalts)
Weiterführende Informationen
- Sorgfaltsregeln für Berater | berater.ch