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Auslagen

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Vertrauensspesen

Rechtsgebiet:
Auslagen
Stichworte:
Auslagen, Spesen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Vertrauensspesen   =   Auslagen von Aussendienstmitarbeitern und leitenden Angestellten, die in Ausübung geschäftlicher Tätigkeit für Repräsentation, Akquisition und Pflege von Kundenbeziehungen entstanden sind, wobei für diese Spesen wie auch für die übrigen Klein- und Bagatellspesen die Belege nicht oder nur durch unverhältnismässig hohen Aufwand zu beschaffen sind

Grundlagen

  • OR 327a
  • Vertrauensspesenabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Abgrenzungen

  • Auslagenersatz effektiv
  • Spesenpauschale (Pauschalspesen)
    • =   Arbeitsauslagen, die nicht abzurechnen und nachzuweisen sind, sondern dem Arbeitnehmer durch die Bezahlung eines Pauschalbetrages abgegolten werden

Grundsätze

  • Ersatzpflicht nur für effektiv entstandene Auslagen
  • Rationellere Spesenadministrierung
  • Reduzierte Nachweisanforderungen
    • Arbeitgeber stellt ohne Nachkontrolle auf die Angaben des Arbeitnehmers ab
  • Vertrauensspesen-Maximalbetrag
    • =   nicht Bedeutung eines Vergütungsausschlusses für übersteigende Spesenbeträge
      • Grund: Abreden, dass der Arbeitnehmer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise selbst zu tragen habe, sind nichtig [OR 327a Abs. 3]
    • Geltendmachung höherer Auslagen lösen die normalen, strengeren Beweisanforderungen aus

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