Definition
- Vertrauensspesen = Auslagen von Aussendienstmitarbeitern und leitenden Angestellten, die in Ausübung geschäftlicher Tätigkeit für Repräsentation, Akquisition und Pflege von Kundenbeziehungen entstanden sind, wobei für diese Spesen wie auch für die übrigen Klein- und Bagatellspesen die Belege nicht oder nur durch unverhältnismässig hohen Aufwand zu beschaffen sind
Grundlagen
- OR 327a
- Vertrauensspesenabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Abgrenzungen
- Auslagenersatz effektiv
- = Abrechnungs- und nachweispflichtige Auslagen
- Auslagenersatz effektiv
- Spesenpauschale (Pauschalspesen)
-
- = Arbeitsauslagen, die nicht abzurechnen und nachzuweisen sind, sondern dem Arbeitnehmer durch die Bezahlung eines Pauschalbetrages abgegolten werden
- Gesamtvergütung
- = Lohn inkl. Spesen
- Gesamtvergütung
Grundsätze
- Ersatzpflicht nur für effektiv entstandene Auslagen
- Rationellere Spesenadministrierung
- Reduzierte Nachweisanforderungen
- Arbeitgeber stellt ohne Nachkontrolle auf die Angaben des Arbeitnehmers ab
- Vertrauensspesen-Maximalbetrag
- = nicht Bedeutung eines Vergütungsausschlusses für übersteigende Spesenbeträge
- Grund: Abreden, dass der Arbeitnehmer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise selbst zu tragen habe, sind nichtig [OR 327a Abs. 3]
- Geltendmachung höherer Auslagen lösen die normalen, strengeren Beweisanforderungen aus
- = nicht Bedeutung eines Vergütungsausschlusses für übersteigende Spesenbeträge
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
- OR 327a | admin.ch
Literatur
- BOSSHARD ERICH, Breitere interkantonale Akzeptanz von genehmigten Pauschalspesen, SteuerRevue 1/2001, S. 66 ff., S. 71
- BRUNOLD FADRI, Die Arbeitsauslagen im schweizerischen Individualarbeitsrecht, Bern 2014, S. 184 f., Rz 524 – Rz 528PORTMANN WOLFGANG, BSK, N 8 zu OR 327a
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, 7. Auflage, Zürich 2012, N 8 zu OR 327a
Judikatur
- Vertrauensspesen
- KGer Graubünden, JAR 2010 S. 526
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Spesenreglement
- Spesenreglemente | spesenreglmente.ch
Auslagen mit offener Abrechnung und Detailnachweis