Der Kunde hat Anspruch auf eine einwandfreie Beratung, Aufklärung und Reparaturerledigung. Leider decken sich beim „Werkstattbesuch“ das Verhalten des Garagisten und die Erwartungen bzw. Rechte des Auto-Kunden nicht immer:
Beratung und Aufklärung
Technische Beratung
- Technisch notwendige Arbeiten
- Technisch mögliche Arbeiten
Wirtschaftliche Beratung
- Hinweis auf die kostengünstigste Reparaturmöglichkeit, aber auch auf Alternativen
- ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
- Hinweis darauf, dass eine Reparatur wegen der Kosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert nicht mehr sinnvoll ist
- ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
- Hinweis auf Hersteller-Garantie bzw. Möglichkeit, Kulanz anzurufen
Häufigste Streitpunkte
Wirtschaftliche Streitpunkte
- Kostenüberschreitung
- Retentionsrecht und Zwang zur Bezahlung der überschrittenen Kosten
- Kaufmännisches Retentionsrecht
- Rechtsfolgen unberechtigter Retention
- ev. Hinterlegung oder Zahlung unter Vorbehalt / Einzelfallprüfung
- Trotz entsprechender Weisung unterlassene Koordination und Kostenabstimmung mit dem Schadenexperten bei Unfallreparatur
- Unfallreparatur
- Nichtbezahlung des die Versicherungsdeckung übersteigenden Reparaturbetrages, ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
- Auftragsüberschreitung (Erledigung nicht beauftragter Arbeiten)
- Nichtbezahlung der Mehrarbeiten, ev. Vergütung der Arbeiten, die für einem von Vorteil sind / Einzelfallbeurteilung erforderlich
Technische Streitpunkte
- Mangelhafte Reparaturarbeit
- Erfolglosigkeit der Reparaturarbeiten
- Nachbesserung in einer anderen Werkstatt
Termin-Streitpunkt
- Reparaturerledigung nicht bis zum vereinbarten Termin
- Ansetzung einer 1. und 2. angemessenen Nachfrist, bei unbenutztem Fristablauf Geltendmachung von Schadenersatz, zB Mietwagenkosten etc.
Sachbeschädigungs- oder Sachentziehungs-Streitpunkte
- Beschädigung des Fahrzeugs in der Werkstatt
- Garagist hat für den Schaden aufzukommen
- Entwendung des Fahrzeugs vor oder aus der Werkstatt
- Garagist hat für den Schaden aufzukommen