LAWINFO

Autorecht

QR Code

Reparatur Allgemein

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Kunde hat Anspruch auf eine einwandfreie Beratung, Aufklärung und Reparaturerledigung. Leider decken sich beim „Werkstattbesuch“ das Verhalten des Garagisten und die Erwartungen bzw. Rechte des Auto-Kunden nicht immer:

Beratung und Aufklärung

Technische Beratung

  • Technisch notwendige Arbeiten
  • Technisch mögliche Arbeiten

Wirtschaftliche Beratung

  • Hinweis auf die kostengünstigste Reparaturmöglichkeit, aber auch auf Alternativen
    • ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
  • Hinweis darauf, dass eine Reparatur wegen der Kosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert nicht mehr sinnvoll ist
    • ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
  • Hinweis auf Hersteller-Garantie bzw. Möglichkeit, Kulanz anzurufen

Häufigste Streitpunkte

Wirtschaftliche Streitpunkte

  • Kostenüberschreitung
  • Retentionsrecht und Zwang zur Bezahlung der überschrittenen Kosten
  • Trotz entsprechender Weisung unterlassene Koordination und Kostenabstimmung mit dem Schadenexperten bei Unfallreparatur
    • Unfallreparatur
    • Nichtbezahlung des die Versicherungsdeckung übersteigenden Reparaturbetrages, ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
  • Auftragsüberschreitung (Erledigung nicht beauftragter Arbeiten)
    • Nichtbezahlung der Mehrarbeiten, ev. Vergütung der Arbeiten, die für einem von Vorteil sind / Einzelfallbeurteilung erforderlich

Technische Streitpunkte

Termin-Streitpunkt

  • Reparaturerledigung nicht bis zum vereinbarten Termin
    • Ansetzung einer 1. und 2. angemessenen Nachfrist, bei unbenutztem Fristablauf Geltendmachung von Schadenersatz, zB Mietwagenkosten etc.

Sachbeschädigungs- oder Sachentziehungs-Streitpunkte

  • Beschädigung des Fahrzeugs in der Werkstatt
    • Garagist hat für den Schaden aufzukommen
  • Entwendung des Fahrzeugs vor oder aus der Werkstatt
    • Garagist hat für den Schaden aufzukommen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.