Der Kunde hat Anspruch auf eine einwandfreie Beratung, Aufklärung und Reparaturerledigung. Leider decken sich beim „Werkstattbesuch“ das Verhalten des Garagisten und die Erwartungen bzw. Rechte des Auto-Kunden nicht immer:
Beratung und Aufklärung
Technische Beratung
- Technisch notwendige Arbeiten
- Technisch mögliche Arbeiten
Wirtschaftliche Beratung
- Hinweis auf die kostengünstigste Reparaturmöglichkeit, aber auch auf Alternativen
- ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
- Hinweis darauf, dass eine Reparatur wegen der Kosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert nicht mehr sinnvoll ist
- ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
- Hinweis auf Hersteller-Garantie bzw. Möglichkeit, Kulanz anzurufen
Häufigste Streitpunkte
Wirtschaftliche Streitpunkte
- Kostenüberschreitung
- Retentionsrecht und Zwang zur Bezahlung der überschrittenen Kosten
- Kaufmännisches Retentionsrecht
- Rechtsfolgen unberechtigter Retention
- ev. Hinterlegung oder Zahlung unter Vorbehalt / Einzelfallprüfung
- Trotz entsprechender Weisung unterlassene Koordination und Kostenabstimmung mit dem Schadenexperten bei Unfallreparatur
- Unfallreparatur
- Nichtbezahlung des die Versicherungsdeckung übersteigenden Reparaturbetrages, ggf. Prüfung von Schadenersatz / Einzelfallbeurteilung
- Auftragsüberschreitung (Erledigung nicht beauftragter Arbeiten)
- Nichtbezahlung der Mehrarbeiten, ev. Vergütung der Arbeiten, die für einem von Vorteil sind / Einzelfallbeurteilung erforderlich
Technische Streitpunkte
- Mangelhafte Reparaturarbeit
- Erfolglosigkeit der Reparaturarbeiten
- Nachbesserung in einer anderen Werkstatt
Termin-Streitpunkt
- Reparaturerledigung nicht bis zum vereinbarten Termin
- Ansetzung einer 1. und 2. angemessenen Nachfrist, bei unbenutztem Fristablauf Geltendmachung von Schadenersatz, zB Mietwagenkosten etc.
Sachbeschädigungs- oder Sachentziehungs-Streitpunkte
- Beschädigung des Fahrzeugs in der Werkstatt
- Garagist hat für den Schaden aufzukommen
- Entwendung des Fahrzeugs vor oder aus der Werkstatt
- Garagist hat für den Schaden aufzukommen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.