Festpreis
Festpreisarten
- Einheitspreis
- Globalpreis
- Pauschalpreis
- Circa-Preis
Einheitspreis
- Definition
- Vergütung des Unternehmers für jede Leistung und nach Ausmass (Meter, Quadratmeter) bzw. Menge (Anzahl, Kubikmeter etc.)
- Beweislast
- diejenige Partei, die eine Einheitspreisvereinbarung anruft
Pauschalpreis
- Definition
- Vergütung wird von den Parteien im Voraus bestimmt und zwar unabhängig von den effektiven Erstellungskosten und den gelieferten Mengen
- Pauschalpreis
- Beweislast
- diejenige Partei, die eine Pauschalpreisvereinbarung anruft
Globalpreis
- Definition
- Pauschalpreis mit Teuerungsvorbehalt
- Globalpreis
- Beweislast
- diejenige Partei, die eine Globalpreisvereinbarung anruft
Circa-Preis
- Definition
- (nicht im Gesetz oder in den SIA-Normen 118 erwähnter) Sonderfall des Pauschalpreises, bei dem eine nicht unter- oder überschreitbare Preisgrenze von +/- 10 % verabredet ist
- Beweislast
- diejenige Partei, die eine Circa-Preisvereinbarung anruft
keine Preisabrede
Definition
- Parteien haben keine Vergütungsvereinbarung getroffen
- Unternehmer hat Anspruch auf einen Preis nach Massgabe des Wertes der Arbeit und seiner Aufwendungen (OR 374), d.h. nicht auf Ersatz seines effektiven Aufwandes, sondern des Aufwandes, der für eine mängelfreie Ausführung genügt hätte
- Ohne Festpreis
Beweislast
- diejenige Partei, die geltend macht, es bestehe keine Preisabrede
Ungefährer Kostenansatz
Definition
- Unternehmer übernimmt Werkherstellung unter Kostenschätzung insofern verbindlich, als dem Bauherrn bei unverhältnismässiger Überschreitung den Rechtsbehelf von OR 375 Abs. 2 zusteht
- Überschreitung Kostensatz
Beweislast
- diejenige Partei, die den ungefähren Kostenansatz anruft resp. der Bauherr, der den Eintritt der Voraussetzungen für den Rechtsbehelf von OR 375 Abs. 2 geltend macht
Literatur
- BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 304 ff.
Judikatur
Link
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.