Der Baumängelstreit hat sich am Mängel-Sachverhalt und am Mängel-Verursacher zu orientieren:
Sachverhaltsfeststellung
Vor Schuldzuweisungen für die Baumängelverantwortung sollten die Bauparteien den Sachverhalt, der zum Baumangel führte, klären:
- Sachverhaltserhebung
- Zusammentragen aller bei den involvierten Parteien verfügbaren Informationen
- Sachverhaltsbereinigung
- Beseitigung allfälliger Sachverhalts-Unklarheiten
- je einzeln oder
- gemeinsam
- Beseitigung allfälliger Sachverhalts-Unklarheiten
- wesentliche Sachverhaltspunkte weiterhin unklar oder strittig
- Einsetzung eines Schiedsgutachters
- Evaluation und Einigung auf einen akzeptablen Schiedsgutachter
- Experten mit Planungs- und Ausführungs- bzw. Bauleitungs-Erfahrung sind von Vorteil
- Integre Persönlichkeit, die das Vertrauen des Architekten, Bauleiters als auch der Unternehmer geniessen sollte
- Einigung der Parteien über wesentliche Punkte des Sachverhalts
- Ermittlung der Anteile der Baumängelverantwortung
- nach Vertrag oder Gesetz
- prozentuale Umlage auf Architekt (Planer) und / oder den bzw. die Unternehmer
- Berücksichtigung eines allfälligen Bauherren-Mitverschulden
- Sachverhaltsklärung als Grundlage für eine mögliche Vergleichslösung
- Eine vorgängige Klärung des Sachverhalts ohne Schuldzuweisungen schafft die Grundlage für eine Verhandlung und eine erstrebenswerte ausserprozessuale Einigung (Vergleich)
- Einigungslosigkeit
- Erzielen die Parteien keine Verhandlungslösung, ist der Ball beim Bauherrn
- Entscheid Klage-Einleitung oder nicht, unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken sowie des Kosten-/Nutzenverhältnisse
- Prozessführungsvorbereitung
- Entscheid des Bauherrn, ob er die Klage einleiten will oder nicht
- Erzielen die Parteien keine Verhandlungslösung, ist der Ball beim Bauherrn
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
Mängelverursacher / Interessenkonflikt
Aus Erfahrung sind bei Meinungsverschiedenheiten über Ansprüche des Bauherrn aus Baumängeln zwei Besonderheiten festzustellen:
Unklarheit, wer den Baumangel verursacht hat
Ausgangslage
- Anfängliche Unklarheit, von wem der Baumangel verursacht wurde
- Verhandlungen mit mehreren möglichen Baumangelverursachern
- Klärung – wenn möglich vor Prozesseinleitung – , wer verantwortlich ist, um nicht eine nicht verantwortliche Person
Empfehlung
- Es ist anfänglich immer davon auszugehen, dass der Mangel von mehreren am Bau Beteiligten zu verantworten ist; zeigt sich in der Folge (vor Prozesseinleitung), dass tatsächlich nur ein Unternehmer geschlampt hat, ist dies für den Bauherrn umso besser, dass er sich nur mit einer Partei auseinanderzusetzen braucht
- Ursachenerforschung (Mängelursache) statt Symptombehebung (Beseitigung der Mängelfolgen für das Auge)
- Veranlassung einer Fachexpertise
- mindestens Kontakt mit mehreren Drittunternehmern für eine Ersatzvornahme-Prüfung, auch für die Erhältlichmachung deren Einschätzung zur Mangelursache
- Verhandlung mit den mehreren am Baumangel beteiligten Parteien
Interessenkonflikt des Gesamtleiters
Ausgangslage
- Architekt (Planer) hat Projekt geplant, vertrat den Bauherrn bei der Bauwerkerstellung und nahe liegender Weise auch in der Mängelsache, obwohl er möglicherweise mit- oder alleinverantwortlich ist
Empfehlung
- Mandatierung eines unabhängigen Dritten mit der Verhandlungsleitung und Interessenwahrung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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