Hinsichtlich der Zahlungsfristen gilt folgendes.
Gesetz
Abschlagszahlungen
- Der Unternehmer hat von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen
Werklohnfälligkeit
- Fälligkeit des Werklohns mit Ablieferung des Bauwerks (OR 372 Abs. 1)
Verzugszins und Höhe des Verzugszinssatzes
- Gewöhnlicher Schuldner
- 5 % p.a. (OR 104 Abs. 1)
- Kaufmännischer Schuldner (kaufmännischer Verzugszins)
- Üblicher Bankdiskonto am Zahlungsort, wenn er 5 % p.a. übersteigt (OR 104 Abs. 3)
(Bauwerk-)Vertrag
- Individuelle Abreden zur Werklohn-Fälligkeit, zur Zahlungsfrist und zum Verzugszins
Abrechnungssystem von SIA-Norm 118
Fälligkeiten
- Das SIA-Abrechnungssystem von SIA-Norm 118 sieht unterschiedliche Fälligkeiten vor (siehe dort)
Zahlungsfrist (Art. 190 Abs. 1 SIA-Norm 118)
- 30 Tage, sofern im Bauwerkvertrag keine andere Zahlungsfrist verabredet wurde
Verzugszins und Höhe des Verzugszinssatzes
- Üblicher Zinssatz für bankmässige Kontokorrentkredite an Unternehmer (Art. 190 Abs. 1 SIA-Norm 118)
Weiterführende Informationen
- Verzugszins
- Verzugszins Zinssatz | verzugszins.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VertragsmanagementEinleitung zum VertragsmanagementAutoren:FaustpfandrechtEinleitung zum FaustpfandrechtAutoren:Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückk...Einleitung zum Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, ...Autoren:IndustriebracheEinleitung zur IndustriebracheAutoren:BaumängelEinleitung zu Baumängeln / BaufehlerAutoren:ZessionÜberblick: Zession
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht