Hinsichtlich der Zahlungsfristen gilt folgendes.
Gesetz
Abschlagszahlungen
- Der Unternehmer hat von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen
Werklohnfälligkeit
- Fälligkeit des Werklohns mit Ablieferung des Bauwerks (OR 372 Abs. 1)
Verzugszins und Höhe des Verzugszinssatzes
- Gewöhnlicher Schuldner
- 5 % p.a. (OR 104 Abs. 1)
- Kaufmännischer Schuldner (kaufmännischer Verzugszins)
- Üblicher Bankdiskonto am Zahlungsort, wenn er 5 % p.a. übersteigt (OR 104 Abs. 3)
(Bauwerk-)Vertrag
- Individuelle Abreden zur Werklohn-Fälligkeit, zur Zahlungsfrist und zum Verzugszins
Abrechnungssystem von SIA-Norm 118
Fälligkeiten
- Das SIA-Abrechnungssystem von SIA-Norm 118 sieht unterschiedliche Fälligkeiten vor (siehe dort)
Zahlungsfrist (Art. 190 Abs. 1 SIA-Norm 118)
- 30 Tage, sofern im Bauwerkvertrag keine andere Zahlungsfrist verabredet wurde
Verzugszins und Höhe des Verzugszinssatzes
- Üblicher Zinssatz für bankmässige Kontokorrentkredite an Unternehmer (Art. 190 Abs. 1 SIA-Norm 118)
Weiterführende Informationen
- Verzugszins
- Verzugszins Zinssatz | verzugszins.ch
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