Hinsichtlich der Zahlungsfristen gilt folgendes.
Gesetz
Abschlagszahlungen
- Der Unternehmer hat von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen
Werklohnfälligkeit
- Fälligkeit des Werklohns mit Ablieferung des Bauwerks (OR 372 Abs. 1)
Verzugszins und Höhe des Verzugszinssatzes
- Gewöhnlicher Schuldner
- 5 % p.a. (OR 104 Abs. 1)
- Kaufmännischer Schuldner (kaufmännischer Verzugszins)
- Üblicher Bankdiskonto am Zahlungsort, wenn er 5 % p.a. übersteigt (OR 104 Abs. 3)
(Bauwerk-)Vertrag
- Individuelle Abreden zur Werklohn-Fälligkeit, zur Zahlungsfrist und zum Verzugszins
Abrechnungssystem von SIA-Norm 118
Fälligkeiten
- Das SIA-Abrechnungssystem von SIA-Norm 118 sieht unterschiedliche Fälligkeiten vor (siehe dort)
Zahlungsfrist (Art. 190 Abs. 1 SIA-Norm 118)
- 30 Tage, sofern im Bauwerkvertrag keine andere Zahlungsfrist verabredet wurde
Verzugszins und Höhe des Verzugszinssatzes
- Üblicher Zinssatz für bankmässige Kontokorrentkredite an Unternehmer (Art. 190 Abs. 1 SIA-Norm 118)
Weiterführende Informationen
- Verzugszins
- Verzugszins Zinssatz | verzugszins.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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