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Darlehen / Kredite

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Abschlussprüfung

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Darlehen, Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wirtschaftsprüfer werden die Auswirkungen von COVID-19 im Allgemeinen und vom COVID-19-Kredit im Besonderen auf die Abschlussprüfung zu berücksichtigen haben.

Aufgrund des COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetzes ergeben sich bei der Prüfung von im Jahresabschluss ausgewiesenen COVID-19-Krediten Risiken und Prüfungshandlungen:

  • Unternehmensfortführung in der Krise
    • Prüfung Going Concern
    • Werthaltigkeit von Vermögenswerten in der Pandemiezeit
    • Rückschläge
    • Prüfung der Gewinnverwendungsvorlage
  • Behandlung der COVID-19-Kredite
    • in der Bilanz
    • bei der Berechnung von Kapitalverlust und Überschuldung
    • vorübergehende Massnahmen zur Verhinderung corana-bedingter Konkursen
  • Ausschüttungssperren
  • Beschränkung der Kreditmittelverwendung
  • Vorgehen bei Kapitalverlust und Überschuldung gemäss COVID-19-Insolvenzverordnung
    • Hälftiger Kapitalverlust und Berücksichtigung eines COVID-19-Kredite
  • Berechnung, ob unter Berücksichtigung eines COVID-19-Kredits eine Überschuldungssituation gegeben ist

Das COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz (COVID-19-SBüG) enthält nicht nur die vorgenannten Beschränkungen für die Kreditnehmer (Ausschüttungssperre, Verwendungsbeschränkungen etc.), sondern bestimmte Meldepflichten für die Revisionsstelle und erlaubt es den Bürgschaftsgenossenschaften, eine separate COVID-19-Kreditverwendungsprüfung zu beauftragen (vgl. KLEIBOLD THORSTEN / NAY MARTIN, a.a.O., S. 15 ff.)

Literatur

  • KLEIBOLD THORSTEN / NAY MARTIN, COVID-19-SOLIDARBÜRGSCHAFTSGESETZ, Auswirkungen der neuen Gesetzesbestimmungen auf die Arbeiten der Revisionsstelle, in: EXPERT FOCUS, Februar 2021, S. 15 ff.

 

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