Darleiher und Borger können eine sukzessive Rückzahlung der Darlehensvaluta vereinbaren:
Definition
- Amortisation = Pflicht zur sukzessiven Darlehensrückzahlung ohne Kündigung des Darlehensvertrages
Amortisationselemente
- Amortisationsvereinbarung
- Höhe der Amortisation
- Anzahl Amortisationszahlungen
- Periodizität (zB quartalsweise, halbjährlich)
- Zeitpunkt (zB Quartalsende)
- Beginn der Amortisationspflicht (zB zwei Jahre nach Darlehensauszahlung)
- Ende der Amortisationspflicht (zB bei Erreichen eines bestimmten Restdarlehensbetrag)
- Verzugsfolgen
- Fixgeschäft
- Verfalltagsabrede i.S.v. OR 102 Abs. 2 (automatischer Verzug ohne Mahnung)
- Mahngeschäft
Weitere Detailinformationen
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