Der Darlehensvertrag kann beinhalten, dass der Darleiher dem Borger für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt:
- Gelddarlehen
- Hingabe von Geld in bestimmter Währung für eine bestimmte Dauer, mit der Verpflichtung zur Rückzahlung, in der Regel in der gleichen Währung
- Sachdarlehen (auch: Naturaldarlehen)
- Hingabe fungibler (vertretbarer) Sachen (zB Getreide, Rohöl, Wertpapiere o.ä.), mit der Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art, Qualität und Menge, zum vereinbarten Zeitpunkt.
Sachdarlehen sind so selten, dass im weiteren Content nur noch das Gelddarlehen näher erörtert wird.
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