Hauptverpflichtungen von Darleiher und Borger
- Hauptpflicht des Darleihers
- Übergabe des Darlehens und Belassung während der vereinbarten Dauer
- Hauptpflicht des Borgers
- Rückerstattungspflicht und ggf. Verzinsung
Verpflichtungen von Darleiher und Borger im Einzelnen
Der Darlehensvertrag (kurz DV) charakterisiert sich durch folgende Elemente:
- Aushändigungspflicht
- Hingabe von Geld oder einer vertretbaren Sache
- Begriff der Valutierung bezeichnet die Erfüllung der Aushändigungspflicht durch den Darleiher
- Gelddarlehen
- Übergabe der Darlehenssumme in bar
- Gutschrift bei Bank oder Postfinance zugunsten des Borgers
- Sachdarlehen (Naturaldarlehen)
- Besitzesübergabe oder Verschaffung der Besitzesrechte (Schlüsselübergabe, Konnossement o.ä.)
- Gelddarlehen
- Vgl. OR 315
- Belassungspflicht
- Zurverfügungstellung des Geldbetrages oder der vertretbaren Sache während der vereinbarten Zeit
- Anspruch des Darleihers auf Annahme des Darlehens durch den Borger
- Nichtannahme durch den Borger bewirkt seinen Gläubigerverzug, weshalb der Borger dem Darleiher den vereinbarten Zins ab Eintritt des Gläubigerverzugs schuldet
- Interesse des Darleiher-Interesses an der Borger-Annahme bezieht sich einzig auf die Zinszahlung
- Vgl. BGE 128 III 430, Erw. 3b
- Entgelt?
- Kaufmännischer Verkehr
- Verzinsung = Normalfall
- Zinssatz
- Verabredete Zinshöhe = Anwendung des vereinbarten Zinssatzes
- Ohne Zinssatzabrede = Zinssatz, der zur Zeit und am Orte des Darlehensempfängers für die betreffende Darlehensart üblich ist
- Bürgerlicher Verkehr
- Verzinsung nur bei Verabredung
- Kaufmännischer Verkehr
- Rückerstattungspflicht
- Rückerstattung von Geld oder vertretbaren Sachen der nämlichen Art und in gleicher Menge und Güte nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
- https://law.ch/lawinfo/darlehen-kredite/darlehen/rueckzahlung
- Vgl. OR 318 und OR 312
Eigentum
- Die Sache geht in das Eigentum des Borgers über.
- Der Anspruch auf Rückerstattung des Darleihers ist daher lediglich obligatorischer Natur.
Literatur
- SCHÄRER HEINZ / MAURENBRECHER BENEDIKT, BSK, OR I, N 3 zu OR 315
- MAURENBRECHER BENEDIKT, Das verzinsliche Darlehen im schweizerischen Recht, Diss. Bern 1995
- HONSELL HEINRICH, Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil, 8. Auflage, Bern 2006, S. 261
Judikatur
- BGE 128 III 430, Erw. 3b
- BGE 123 III 241 ff.