Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der bei den Gebrauchsüberlassungsverträgen im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) eingeordnet ist.
Er ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag.
Ein verzinsliches Darlehen ist sogar ein vollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag, weil die Zinszahlungen des Borgers die Gegenleistung der Darlehenshingabe des Darleihers ist.
Mit dem Darlehensvertrag erhält der Borger einen Geldbetrag (Gelddarlehen) oder eine andere fungible (vertretbare) Sache (Naturaldarlehen) zu Eigentum übertragen und zum Verbrauchen, mit obligatorischen Verpflichtung, Geld oder eine Sache gleicher Art, Qualität und Menge nach Ablauf des Darlehensvertrages oder bei Fehlen einer vereinbarten Laufzeit innert sechs Wochen nach der Rückleistungsaufforderung zurückzugeben (vgl. OR 318).