Vom Zeitpunkt des Rückzahlungsverzugs an ist der zu leistende Zins nicht mehr nach Vertrag, sondern nach Verzugsregeln:
- unverzinsliche Darlehen: 5 %
- Verzinsliche Darlehen
- mit Zinssatz unter 5 %: neu 5 %
- mit Zinssatz über 5 %: höhere Zinsen bleiben auch im Verzug geschuldet (OR 104 Abs. 2).
- + nachgewiesener weiterer Verzugsschaden (OR 104)
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