Definition
Beim Kautionskredit gewährt die Bank im Auftrag des Kreditnehmers ihre Bonität an einen Dritten als Leistung.
Rechtsnatur
- Bank – Kreditnehmer
- Kreditauftrag, mit Pflicht zum Auslagenersatz (OR 402 Abs. 1)
- Bank – Dritter
- Einseitiger Sicherungsvertrag
Gegenstand
- Bankleistung
- stellt Kreditnehmer die Bonität zur Verfügung
- Einstehen für eine Leistung des Kreditnehmers durch
- Garantie
- Bürgschaft
- Wechselbürgschaft
- Einstehen für eine Leistung des Kreditnehmers durch
- stellt Kreditnehmer die Bonität zur Verfügung
- Kreditnehmerleistung
- Kautionskommissions-Leistung
- Ersatz der Geldsumme, mit der ggf. die Bank durch den begünstigten Dritten in Anspruch genommen wird
Für den Fall, dass eine sog. Kautionskredit-Limite besteht, kann der Kreditnehmer eine beliebige Anzahl Bankgarantien bis zur vereinbarten Höhe ausstellen lassen.
Weiterführende Informationen
- Kautionsarten
- Bau-Kautionen
- Bau-Erfüllungsgarantien
- Baugarantien | baugarantien.ch (in Arbeit)
- Bau-Gewährleistungsgarantien
- Baugarantien | baugarantien.ch (in Arbeit)
- Bau-Erfüllungsgarantien
- Bankgespräch
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