Definition
Geldausleihung zu kommerziellen Zwecken in bestimmter Höhe und mit fixiertem Zinssatz sowie mit Rückzahlungspflicht auf einen bestimmten Zeitpunkt oder auf Kündigung hin
Rechtsnatur
- Kreditvertrag
Gegenstand
- Kredittranche in bestimmter Höhe, zu einem im Voraus bestimmten Zinssatz und auf bestimmte Zeit
- Nichts anderes als ein ungesicherter befristeter Bankkredit zu einem fixen Zinssatz
- Der feste Vorschuss wird in fixem Betrag dem Kontokorrent gutgeschrieben und ist ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen, ob der Kreditnehmer den ganzen Betrag sofort oder voll benötigt oder nicht (im Gegensatz zum Kontokorrentkredit, wo nur der jeweilige Schuldsaldo zu verzinsen ist)