LAWINFO

Darlehen / Kredite

QR Code

Fester Vorschuss

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Geldausleihung zu kommerziellen Zwecken in bestimmter Höhe und mit fixiertem Zinssatz sowie mit Rückzahlungspflicht auf einen bestimmten Zeitpunkt oder auf Kündigung hin

Rechtsnatur

  • Kreditvertrag

Gegenstand

  • Kredittranche in bestimmter Höhe, zu einem im Voraus bestimmten Zinssatz und auf bestimmte Zeit
  • Nichts anderes als ein ungesicherter befristeter Bankkredit zu einem fixen Zinssatz
  • Der feste Vorschuss wird in fixem Betrag dem Kontokorrent gutgeschrieben und ist ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen, ob der Kreditnehmer den ganzen Betrag sofort oder voll benötigt oder nicht (im Gegensatz zum Kontokorrentkredit, wo nur der jeweilige Schuldsaldo zu verzinsen ist)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.