Die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde brauchen sich nicht auf Kreditgeschäfte zu beschränken.
Eine Vielzahl von Geschäften ist denkbar:
- Dienstleistungen
- Kontoführung
- Depotführung
- Anlageberatung
- Vermögensverwaltung
- Börsengeschäfte
- Rechtsberatung
- Steuerberatung
- Produktverkäufe
- Anlagefonds
- Strukturierte Produkte
AGB
Im Hinblick auf diese verschiedenen Bankgeschäfte erlassen die Banken meistens Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB; auch kurz: Banken-AVB). Hiefür gelten grundsätzlich die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie AGB-Einbeziehung, AGB-Kundbarmachung und AGB-Kenntnisnahme.
Für besondere Bankgeschäfte unterhalten die Banken eigens entsprechend ausgestaltete AGB wie
- Allgemeine Kreditbestimmungen
- Allgemeine Verpfändungsbestimmungen
- Allgemeine Hypothekarbedingungen
Auftragsbestätigung
Bei gewissen Tagesgeschäften nutzen Banken die von Handelsgeschäften bekannte „Auftragsbestätigung“, ohne, dass vom Bankkunden eine Unterschrift verlangt wird.
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