Die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde brauchen sich nicht auf Kreditgeschäfte zu beschränken.
Eine Vielzahl von Geschäften ist denkbar:
- Dienstleistungen
- Kontoführung
- Depotführung
- Anlageberatung
- Vermögensverwaltung
- Börsengeschäfte
- Rechtsberatung
- Steuerberatung
- Produktverkäufe
- Anlagefonds
- Strukturierte Produkte
AGB
Im Hinblick auf diese verschiedenen Bankgeschäfte erlassen die Banken meistens Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB; auch kurz: Banken-AVB). Hiefür gelten grundsätzlich die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie AGB-Einbeziehung, AGB-Kundbarmachung und AGB-Kenntnisnahme.
Für besondere Bankgeschäfte unterhalten die Banken eigens entsprechend ausgestaltete AGB wie
- Allgemeine Kreditbestimmungen
- Allgemeine Verpfändungsbestimmungen
- Allgemeine Hypothekarbedingungen
Auftragsbestätigung
Bei gewissen Tagesgeschäften nutzen Banken die von Handelsgeschäften bekannte „Auftragsbestätigung“, ohne, dass vom Bankkunden eine Unterschrift verlangt wird.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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