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Darlehen / Kredite

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Kredit- / bankvertragliche Regelungen

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde brauchen sich nicht auf Kreditgeschäfte zu beschränken.

Eine Vielzahl von Geschäften ist denkbar:

  • Dienstleistungen
    • Kontoführung
    • Depotführung
    • Anlageberatung
    • Vermögensverwaltung
    • Börsengeschäfte
    • Rechtsberatung
    • Steuerberatung
  • Produktverkäufe
    • Anlagefonds
    • Strukturierte Produkte

AGB

Im Hinblick auf diese verschiedenen Bankgeschäfte erlassen die Banken meistens Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB; auch kurz: Banken-AVB). Hiefür gelten grundsätzlich die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie AGB-Einbeziehung, AGB-Kundbarmachung und AGB-Kenntnisnahme.

Für besondere Bankgeschäfte unterhalten die Banken eigens entsprechend ausgestaltete AGB wie

  • Allgemeine Kreditbestimmungen
  • Allgemeine Verpfändungsbestimmungen
  • Allgemeine Hypothekarbedingungen 

Auftragsbestätigung

Bei gewissen Tagesgeschäften nutzen Banken die von Handelsgeschäften bekannte „Auftragsbestätigung“, ohne, dass vom Bankkunden eine Unterschrift verlangt wird.

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