Definition
Die Kreditlinie ist der Höchstbetrag, bis zu welchem die Bank dem Kreditnehmer Kredit gewährt. Meistens wird die Kreditlinie zusammen mit dem Krediteröffnungsvertrag gewährt.
Rechtsnatur
- Kreditvertrag
Gegenstand
- Der Kreditnehmer ist nach der Leistung von Teilrückzahlungen bzw. Debitoreneingängen regelmässig berechtigt, die Kreditlinie wieder auf’s Neue auszuschöpfen.
- Nichtausnützung
- Bank ist zur Bereitstellung der Mittel verpflichtet
- Kreditnehmer ist aber nicht verpflichtet, die ganze Kreditlinie zu benutzen
- Auf eine Nichtbeanspruchung der Kreditlinie während längerer Zeit reagieren Banken mit einem Herabsetzungsvorschlag, auch wenn die Banken Bereitstellungskosten fakturieren
- Kreditüberziehung
- Der Kreditnehmer beansprucht einen höheren als vereinbarten Betrag
- Verhalten der Bank
- Kreditvertrag enthält meistens eine Verpflichtung zur sofortigen Ausgleichung
- Stillschweigen der Bank zur Kreditüberziehung kann u.U. eine Änderung des bestehenden Krediteröffnungsvertrages bewirken
- Es ist aber auch denkbar, dass eine Ausweitung des bestehenden Kredits nicht erwünscht ist und, dass die Bank einen selbständigen, befristeten Ergänzungskredit vorschlägt
- Einzig die Höhe der kumulierten Kreditverpflichtungen aus dem Krediteröffnungsvertrag dürfen nicht überschritten werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.