LAWINFO

Darlehen / Kredite

QR Code

Kreditlinie

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Die Kreditlinie ist der Höchstbetrag, bis zu welchem die Bank dem Kreditnehmer Kredit gewährt. Meistens wird die Kreditlinie zusammen mit dem Krediteröffnungsvertrag gewährt.

Rechtsnatur

  • Kreditvertrag

Gegenstand

  • Der Kreditnehmer ist nach der Leistung von Teilrückzahlungen bzw. Debitoreneingängen regelmässig berechtigt, die Kreditlinie wieder auf’s Neue auszuschöpfen.
  • Nichtausnützung
    • Bank ist zur Bereitstellung der Mittel verpflichtet
    • Kreditnehmer ist aber nicht verpflichtet, die ganze Kreditlinie zu benutzen
    • Auf eine Nichtbeanspruchung der Kreditlinie während längerer Zeit reagieren Banken mit einem Herabsetzungsvorschlag, auch wenn die Banken Bereitstellungskosten fakturieren
  • Kreditüberziehung
    • Der Kreditnehmer beansprucht einen höheren als vereinbarten Betrag
    • Verhalten der Bank
      • Kreditvertrag enthält meistens eine Verpflichtung zur sofortigen Ausgleichung
      • Stillschweigen der Bank zur Kreditüberziehung kann u.U. eine Änderung des bestehenden Krediteröffnungsvertrages bewirken
      • Es ist aber auch denkbar, dass eine Ausweitung des bestehenden Kredits nicht erwünscht ist und, dass die Bank einen selbständigen, befristeten Ergänzungskredit vorschlägt
  • Einzig die Höhe der kumulierten Kreditverpflichtungen aus dem Krediteröffnungsvertrag dürfen nicht überschritten werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.