Definition
Die Kreditlinie ist der Höchstbetrag, bis zu welchem die Bank dem Kreditnehmer Kredit gewährt. Meistens wird die Kreditlinie zusammen mit dem Krediteröffnungsvertrag gewährt.
Rechtsnatur
- Kreditvertrag
Gegenstand
- Der Kreditnehmer ist nach der Leistung von Teilrückzahlungen bzw. Debitoreneingängen regelmässig berechtigt, die Kreditlinie wieder auf’s Neue auszuschöpfen.
- Nichtausnützung
- Bank ist zur Bereitstellung der Mittel verpflichtet
- Kreditnehmer ist aber nicht verpflichtet, die ganze Kreditlinie zu benutzen
- Auf eine Nichtbeanspruchung der Kreditlinie während längerer Zeit reagieren Banken mit einem Herabsetzungsvorschlag, auch wenn die Banken Bereitstellungskosten fakturieren
- Kreditüberziehung
- Der Kreditnehmer beansprucht einen höheren als vereinbarten Betrag
- Verhalten der Bank
- Kreditvertrag enthält meistens eine Verpflichtung zur sofortigen Ausgleichung
- Stillschweigen der Bank zur Kreditüberziehung kann u.U. eine Änderung des bestehenden Krediteröffnungsvertrages bewirken
- Es ist aber auch denkbar, dass eine Ausweitung des bestehenden Kredits nicht erwünscht ist und, dass die Bank einen selbständigen, befristeten Ergänzungskredit vorschlägt
- Einzig die Höhe der kumulierten Kreditverpflichtungen aus dem Krediteröffnungsvertrag dürfen nicht überschritten werden.