Übersicht
Bei der Errungenschaftsbeteiligung kommen folgende güterrechtliche Vertragsinhalte in Betracht, welche kumulativ vereinbart werden können:
Daneben können auch nicht-güterrechtliche Vertragsinhalte oder Feststellungen Eingang in den Ehevertrag finden, womit der Ehevertrag zu einem Innominatkontrakt mutiert.
Schranken bzw. klare Inhaltsgrenzen bestehen aufgrund:
- des Prinzips der Typenfixierung
- des Prinzips der Typengebundenheit
- des Ehe- bzw. Ehescheidungsrechts
- des allgemeinen Verbots der Widerrechtlichkeit/Sittenwidrigkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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