Grundlagen
Vollzug bei Entlassung
Für die vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschaffenen Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen, die vertraglichen Uebertragungspflichten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllen.
Tipp an Arbeitgeber:
Fordern Sie die Arbeitsergebnisse, die Ihnen nicht automatisch anfallen von Ihren Mitarbeitern sukzessive nach Entstehung und nicht erst bei der Kündigung heraus. > Mittel: Abtretungsurkunden.
Ein Problem kann der Austritt des Arbeitnehmers während laufender Forschung oder kurz vor Abschluss des Erfindungsprozesses sein.
Es kommen dann öfters Diskussionen zum Zeitpunkt des Schöpfungseintritts auf. Der Arbeitnehmer wird geltend machen, die Schöpfung sei erst nach dem Austritt oder erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden. Der Arbeitgeber wird den gegenteiligen Standpunkt vertreten.
Tipp an Arbeitgeber:
- Konkurrenzverbot: Postulieren Sie im Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot mit dem Arbeitnehmer. So haben Sie die Chance, dass dieses greift, falls der Arbeitnehmer mit der Bekanntgabe und/oder Verwertung seiner Schöpfung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abwartet.
Entlassung und Konkurrenzverbot - Lassen Sie die Arbeitsschritte zB im Rahmen der Arbeitszeiterfassung oder für die interne Kalkulation erheben.
- Prüfen Sie die Aufzeichnungen gemäss Ziff. 2 regelmässig nach.
- Es soll so nachgewiesen werden können, dass der Arbeitnehmer nach Durchbruch der Entwicklungen kündigt und so tut, als kündige er das Arbeitsverhältnis vor Eintritt der Schöpfung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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