Mit der Freistellung verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Arbeitsleistung bei weiterlaufendem Lohn.
Als Erscheinungsformen sind denkbar:
- Freistellung durch den Arbeitgeber
- vor der Kündigung
- nach ordentlicher Kündigung und im befristeten Arbeitsverhältnis
- teilweise Freistellung
- bedingte Freistellung (nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit)
- Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers
Weiterführende Informationen: Freistellung
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