Der Erblasser kann auch einen Erben einsetzen, indem er diesem einen Nachlass-Gegenstand als Erbe zuweist. Es handelt sich dabei um eine Erbeinsetzung mit Teilungsvorschrift (ZGB 608 I).
» Informationen zur Erbteilung
Achtung
Wichtig ist, dass der Erblasser explizit erwähnt, dass der Begünstigte diesen Gegenstand als Erbe erhalten soll, ansonsten nicht klar ist, ob die Begünstigung allenfalls als Vermächtnis zu qualifizieren ist. Mit einer klaren Bezeichnung können allenfalls lange Auseinandersetzungen zwischen Begünstigten und Gerichtsverfahren über die Auslegung der Verfügung von Todes wegen vermieden werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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