Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
= teils kapitalbezogene (Stammkapital) und teils personenbezogene Gesellschaft (namentlich im HR eingetragene Gesellschafter als Teilhaber) mit eigener Rechtspersönlichkeit, mit Stammeinlagen, die mindestens durch CHF 1‘000 teilbar sind und max. CHF 2 Mio. ausmachen dürfen.
Aktiengesellschaft (AG)
= kapitalbezogener Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Gesellschafter höchstens für die Aktien-Liberierung haften.
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Kommanditaktiengesellschaft
= Rechtsträger nach dem Vorbild der AG, mit dem Unterschied, dass mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern solidarisch und unbeschränkt wie der Kollektivgesellschafter haftet; die KMAG ist kaum verbreitet.
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Einfache Gesellschaft
= personenbezogene Gesamthandschaft, insbesondere für einzelne Geschäftsvorfälle oder als Subsidiärform, bei der die Gesellschafter persönlich und solidarisch haften.
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Kollektivgesellschaft
= verselbständigte Gesamthandgemeinschaft, bei der die Gesellschafter subsidiär persönlich haften
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Kommanditgesellschaft
= vor allem personen- und teils kapitalbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die unbeschränkt haftenden Gesellschafter (sog. Komplementäre) subsidiär persönlich haften und die Kommanditäre einer beschränkten Haftung unterworfen sind
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