Die GmbH-Gesellschafter-Stellung wird in verschiedenen Richtungen geprägt:
» Gesellschafterrechte und -pflichten
» Stellvertreter (siehe Gesellschafterversammlung: Stellvertretung)
» Gesellschafterbindungsvertrag
» Mitgliedschaftsrechte: Erwerb, Übertragung und Verlust
Gesetzliche Grundlage
Art. 794 OR
C. Haftung der Gesellschafter
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Berechtigung am Gesellschaftsvermögen
Die Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters werden durch folgende GmbH-rechtliche Grundsätze bestimmt:
- Getrennte Vermögenssphären
- Die GmbH ist Rechtsträgerin ihrer Eigentums-, Besitzes-, Forderungsrechte sowie IPR’s
- Der Gesellschafter ist seinerseits nur, aber immerhin, am „Rechtsträger GmbH“ beteiligt.
- Anspruch auf Gesellschaftsvermögen nur im Liquidationsfalle
- Der Gesellschafter wird erst nach durchgeführter Liquidation auf den Liquidationserlös anspruchsberechtigt.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur UnternehmensnachfolgeAutoren:Gesellschaft mit beschränkter Ha...Einleitung zur GmbHAutoren:TochtergesellschaftEinleitung zur TochtergesellschaftAutoren:GeschäftsführerEinleitung zur Geschäftsführung / zum Gesc...Autoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für UnternehmenAutoren:VR-Haftung / Haftung des Verwalt...Einleitung zur Haftung des Verwaltungsrats
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht