Rechte der Gesellschafter
Die Rechte des Gesellschafters lassen sich gruppieren bzw. werden bestimmt durch:
Vermögensrechte:
- Recht auf Gewinnstrebigkeit
- Recht auf Gewinnanteil
- Bezugsrecht
- Recht auf Abfindung beim Austritt oder Ausschluss
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös
Mitgliedschaftsrechte:
- Mitwirkungsrechte:
- Stimmrecht
- Vetorecht (vgl. OR 807)
- Einberufungs- und Traktandierungsrecht (vgl. OR 805 Abs. 5 Ziffer 2 iVm OR 699 Abs. 3)
- Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
- Stellvertretungsrecht
- Debattier- und Antragsrecht
- Informations- und Kontrollrechte:
- Recht auf Bekanntgabe des Geschäfts- und Revisionsberichts
- Einsichts- und Auskunftsrecht
- Recht auf Einleitung einer Sonderprüfung
- Recht auf Einsicht in das Gesellschafterversammlung-Protokoll
- Recht auf Bekanntgabe der Organisation
- Recht auf unabhängige und sachkundige Revisoren
- Klagerechte:
- Informationsklage (OR 802)
- Traktandierungsklage (OR 805 Abs. 5 Ziffer 2 iVm OR 699)
- Sonderprüfung (OR 697a ff. p.a.)
- Klage auf Kapitalrückgewähr (OR 800 iVm OR 678 f.)
- Anfechtungsklage (OR 808c iVm OR 706 f.)
- Nichtigkeitsklage
- Auflösungsklage (OR 821 Abs. 3)
- Austrittsklage (OR 822 Abs. 1)
- Ausschliessungsklage (OR 823 Abs. 1)
- Klage auf Bestimmung des wirklichen Wertes der Stammanteile (OR 789 Abs. 1)
- Verantwortlichkeitsklage (OR 827)
Judikatur
- ZR 117 (2018) Nr. 65, S. 268 ff. (Auskunfts- und Einsichtsrecht)
Weiterführende Informationen
Pflichten der Gesellschafter
Die Pflichten des Gesellschafters sind:
Liberierungspflicht
- = Pflicht des Gesellschafters, den Ausgabebetrag der von ihm gezeichneten Stammeinlage(n) zu leisten
- Einzige gesetzliche Pflicht des Gesellschafters
Weitere Gesellschafterpflichten?
- Vermögensmässige statutarische Pflichten
- Nachschusspflichten
- Nebenleistungspflichten
- Konventionalstrafen
- Nicht vermögensrechtliche statutarische Pflichten
- Konkurrenzverbot
- Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrecht
- Rein vertragliche Bindungen unter den Gesellschaftern
- Gesellschafterbindungsvertrag