Gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung
Die aktuellen Regeln der Rechnungslegung finden sich in 2 Bereichen:
Ziele der Rechnungslegung
- Führungsinstrument
- Information der Gesellschafter
- Information der Gläubiger
Das sog. Rechnungslegungsrecht kann mittels folgender Agenda erläutert werden:
Revision: Neues Rechnungslegungsrecht ab 2013
Das Rechnungslegungsrecht wurde revidiert und wird neu rechtsformunabhängig niedergelegt:
- Allgemeine Bestimmungen (OR 957 bis OR 958f)
- Jahresrechnung (OR 959 – OR 960f)
- Rechnungslegung für grössere Unternehmungen (OR 961 – OR 961d)
- Abschluss nach anerkannten Standards der Rechnungslegung (OR 962 – OR 962a)
- Konzernrechnung (OR 963 – OR 963b)
Das neue Rechnungslegungsrecht gilt ab 2013: Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts und die dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.