Die Prüfungsbereiche bei der eingeschränkten Revision (auch „review“) sind:
Prüfungspflichten
- Gegenstand der eingeschränkten Revision:
- Prüfung, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass
- Die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
- Der Geschäftsführer-Antrag an die Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
- Prüfung, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass
- Umfang der eingeschränkten Revision:
- Beschränkung der Prüfung auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen
- Die Revisionsstelle hat die Unternehmensführung durch die Geschäftsführer nicht zu prüfen
Revisionsbericht
- Schriftliche Berichterstattung an die Gesellschafterversammlung
- Berichtsinhalt:
- Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision
- Stellungnahme zum Prüfungsergebnis
- Angaben zur Unabhängigkeit und ggf.
- zur Mitwirkung bei der Buchführung
- zu anderen Dienstleistungen für die GmbH (zB Steuerberatung)
- Angaben zur Person des leitenden Revisors und zu seiner fachlichen Befähigung
- Unterzeichnung durch den leitenden Revisor
Anzeigepflichten
- Benachrichtigung des Richters, wenn die GmbH offensichtlich überschuldet ist und die Geschäftsführer die Anzeige unterlassen.
Gesetzliche Grundlage
Weiterführende Informationen
» Überschuldung einer Gesellschaft
» Fachinformationen der Treuhand-Kammer: Eingeschränkte Revision
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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