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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Eingeschränkte Revision

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Prüfungsbereiche bei der eingeschränkten Revision (auch „review“) sind:

Prüfungspflichten

  • Gegenstand der eingeschränkten Revision:
    • Prüfung, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass
      • Die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
      • Der Geschäftsführer-Antrag an die Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
  • Umfang der eingeschränkten Revision:
    • Beschränkung der Prüfung auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen
    • Die Revisionsstelle hat die Unternehmensführung durch die Geschäftsführer nicht zu prüfen

Revisionsbericht

  • Schriftliche Berichterstattung an die Gesellschafterversammlung
  • Berichtsinhalt:
    • Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision
    • Stellungnahme zum Prüfungsergebnis
    • Angaben zur Unabhängigkeit und ggf.
      • zur Mitwirkung bei der Buchführung
      • zu anderen Dienstleistungen für die GmbH (zB Steuerberatung)
    • Angaben zur Person des leitenden Revisors und zu seiner fachlichen Befähigung
    • Unterzeichnung durch den leitenden Revisor

Anzeigepflichten

  • Benachrichtigung des Richters, wenn die GmbH offensichtlich überschuldet ist und die Geschäftsführer die Anzeige unterlassen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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