Der Grund von Handänderungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verfügungen liegt in einer aus dem öffentlichen Recht abgeleiteten rechtlichen Verpflichtung.
Der Eigentumsübergang erfolgt aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaktes wie
- Verfügung
- Urteil.
Handänderungen aufgrund amtlicher Verfügungen können beinhalten:
- Enteignungen
- Enteignung.ch (in Arbeit)
- Bauland im Enteignungsbann | bauland.ch
- Zwangsverwertungen
- zB Versteigerung durch Betreibungs- und Konkursamt
- In den nachgenannten Kantonen erfolgt ein Steuerbezug nur, wenn die Gläubiger voll befriedigt worden sind:
- AG
- GE
- NW
- In den nachgenannten Kantonen erfolgt ein Steuerbezug nur, wenn die Gläubiger voll befriedigt worden sind:
- Vgl. auch
- zB Versteigerung durch Betreibungs- und Konkursamt
- Güterzusammenlegungen
- Quartierplanungen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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