Im dualistischen System kommt der Differenzierung in Immobilien des Privatvermögens und Immobilien des Geschäftsvermögens besondere Bedeutung zu, insbesondere für das Zielpublikum der potentiellen Geschäftsimmobilien-Erwerber.
Präponderanzmethode
Gemischt geschäftlich und privat genutzte Immobilien werden nach der sog. Präponderanzmethode derjenigen Vermögenssphäre zugeordnet, deren Nutzungsart effektiv überwiegt. Die steuerliche Zuordnung erfolgt dann entweder gesamthaft dem Geschäftsvermögen oder gesamthaft dem Privatvermögen.
Sphärenwechsel
Aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG; SR 642.14) und der Unternehmenssteuerreform II zeitigen sog. Sphärenwechsel folgende steuerlichen Folgen:
- Sphärenwechsel im monistischen System
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
- Grundstückgewinnsteuer: keine Besteuerung
- Einkommensbesteuerung: keine
- Einbringungswert = Buchwert oder min. Anlagekosten
- Geschäftsvermögen » Privatvermögen
- Steueraufschub (UStR II / vgl. DBG 18a und StHG 8 Abs. 2bis–2quater und 4)
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
- Sphärenwechsel im dualistischen System
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
- Grundstückgewinnsteuer: Abrechnung Differenz Verkehrswert ./. Anlagekosten
- Einkommenssteuer: Einbringungswert = Buchwert
- Geschäftsvermögen » Privatvermögen
- Steueraufschub (UStR II / vgl. DBG 18a und StHG 8 Abs. 2bis–2quater und 4)
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
Weiterführende Informationen
» Liquidation einer AG: Steuerfolgen auf der Stufe der Gesellschafter
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Stockwerkeigentum / Eigentumswoh...Einleitung zu Stockwerkeigentum / Eigentum...Autoren:ImmobiliennachfolgeEinleitung zur ImmobiliennachfolgeAutoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:Immobilienerwerb durch Ausländer...Einleitung zum Immobilienerwerb durch Ausl...Autoren:Leerstand von ImmobilienEinleitung zum Leerstand von ImmobilienAutoren:Geschäftsfahrzeug und SteuernEinleitung zum Geschäftsfahrzeug und Steuern
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht