Im dualistischen System kommt der Differenzierung in Immobilien des Privatvermögens und Immobilien des Geschäftsvermögens besondere Bedeutung zu, insbesondere für das Zielpublikum der potentiellen Geschäftsimmobilien-Erwerber.
Präponderanzmethode
Gemischt geschäftlich und privat genutzte Immobilien werden nach der sog. Präponderanzmethode derjenigen Vermögenssphäre zugeordnet, deren Nutzungsart effektiv überwiegt. Die steuerliche Zuordnung erfolgt dann entweder gesamthaft dem Geschäftsvermögen oder gesamthaft dem Privatvermögen.
Sphärenwechsel
Aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG; SR 642.14) und der Unternehmenssteuerreform II zeitigen sog. Sphärenwechsel folgende steuerlichen Folgen:
- Sphärenwechsel im monistischen System
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
- Grundstückgewinnsteuer: keine Besteuerung
- Einkommensbesteuerung: keine
- Einbringungswert = Buchwert oder min. Anlagekosten
- Geschäftsvermögen » Privatvermögen
- Steueraufschub (UStR II / vgl. DBG 18a und StHG 8 Abs. 2bis–2quater und 4)
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
- Sphärenwechsel im dualistischen System
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
- Grundstückgewinnsteuer: Abrechnung Differenz Verkehrswert ./. Anlagekosten
- Einkommenssteuer: Einbringungswert = Buchwert
- Geschäftsvermögen » Privatvermögen
- Steueraufschub (UStR II / vgl. DBG 18a und StHG 8 Abs. 2bis–2quater und 4)
- Privatvermögen » Geschäftsvermögen
Weiterführende Informationen
» Liquidation einer AG: Steuerfolgen auf der Stufe der Gesellschafter
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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