Zum Schluss sind noch folgende Erschliessungs- bzw.
Grenzbereinigung
- Definition
- Grenzbereinigung = Instrument zur Verschiebung von Grundstücksgrenzen
- Funktion
- Anpassung erschlossener, aber nicht zweckmässig überbaubarer Grundstücke
- Positiv
- Servitutsbereinigung und Grenzverschiebung
- Errichtung von Wegrechtsdienstbarkeiten, anstelle einer Grenzverschiebung
- Negativ
- Keine Flurwegaufhebung möglich
- Verfahren
- Amtliches Verfahren
- auf Antrag von Privaten
- von Amtes wegen
- Vereinfachte Form des Quartierplanverfahrens
- Amtliches Verfahren
- Wirkung
- Gleiche materielle Grundsätze wie im Quartierplanverfahren
Gebietssanierung
- Definition
- Gebietssanierung = Bauliche Erneuerung überbauter Gebiete
- Funktion
- Bauliche Erneuerung von Bestandesbauten in einem bestimmten Gebiet, oft verbunden mit einer Umlegung und Verbesserung der Erschliessung
- Verfahren
- Anordnung von Amtes wegen
- bei baulichen oder wohnhygienischen Missständen
- bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses
- Gesamterneuerung
- Kombination von Quartierplan und Gestaltungsplan
- Spezielle Massnahmen zum Schutz erhaltenswürdiger Bausubstanz und für den Vollzug
- Teilerneuerung
- Erweiterte Form des Quartierplanverfahrens
- Anordnung von Amtes wegen
- Wirkung
- Erhebliche Eingriffe in die Eigentumsfreiheit der gebietsbetroffenen Grundeigentümer
Güterzusammenlegung
- Definition
- Güterzusammenlegung = Neuordnung der Eigentumsverhältnisse zum Zwecke der besseren nichtbaulichen Nutzung (zB Waldgebiet)
- Funktion
- Verbesserung der Bewirtschaftung in Feld und Wald, v.a. bei
- zerstückeltem Grundstückbestand
- ungeeigneten Grundstücksformen
- unzweckmässig angelegten Wegen und Gräben
- etc.
- Verbesserung der Bewirtschaftung in Feld und Wald, v.a. bei
- Verfahren
- Einsatz einer bestehenden oder Gründung einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft
- Vermessung und Bereinigung des alten Besitzstandes, nach Boden- und Bestandesbewertung sowie Projektierung des neuen Wegnetzes, unter Flächen-Neuzuteilung und Kostenverteilung etc.
- ähnlich eines Quartierplanverfahrens in Bauzonen
- Wirkung
- wie beim Quartierplanverfahren in Bauzonen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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