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Grundsteuern Schweiz

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Weitere grundstücksbezogene Steuern +Abgaben

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Handänderungssteuer

Der Handänderungssteuer (auch: Handänderungsabgabe) unterliegt die Übertragung des Grundstückes als solche.

Diese Rechtsverkehrssteuer wird von den Kantonen und / oder den Gemeinden erhoben:

Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer bildet der Kaufpreis.

In einigen Kantonen werden lediglich Grundbuchgebühren erhoben:

Mehrwertabgabe

Die Kantone waren verpflichtet, bis spätestens 01.05.2019 eine Mehrwertabgabe einzuführen, die den Mindestanforderungen des geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22.06.1979 (RPG) entspricht:

  • Definition
    • Mehrwertabgabe =   Abgabe, mit der das Gemeinwesen einen um- und / oder aufzonungs-bedingten Wertzuwachs des Grundstücks abschöpft
  • Grundlage
    • RPG 38a Abs. 4 i.V.m. RPG 5
  • Abgabe-Höhe
    • Die Mehrwertabgabe muss mindestens 20 % der Planungsvorteile (Mehrwerte) betragen resp. ausgleichen, die bei neu und dauerhaft der Bauzone zugewiesenem Boden entsteht
  • Abgabe-Fälligkeit
    • Die Abgabe wird bei Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks fällig (vgl. RPG 5 Abs. 1 bis)
  • Abzugsfähigkeit der Mehrwertabgabe bei den Anlagekosten
    • Die bezahlte Mehrwertabgabe kann bei der Grundstückgewinnsteuer als Teil der Aufwendungen vom Gewinn in Abzug gebracht werden (RPG 5 Abs. 1 sexies)
  • Mehrwertabgabe im monistischen System und für Privatpersonen
    • Die Mehrwertabgabe ist für Privatpersonen und in den dem monistischen System folgenden Kantonen für Liegenschaften des Geschäftsvermögens von der Bemessungsgrundlage der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig
  • Mehrwertabgabe im dualistischen System und für Selbständigerwerbende sowie für juristische Personen
    • Bei den Selbständigerwerbenden und juristischen Personen in den dem dualistischen System folgenden Kantonen und bei der direkten Bundessteuer wird die Mehrwertabgabe als Investition erfasst,
      • h. die Gestehungskosten werden im Umfange der Mehrwertabgabe erhöht und schmälern so den zu besteuernden Wertzuwachsgewinn bei der Einkommens- bzw. Ertragssteuern.

Sozialabgaben

Grundstückgewinne von Selbständigerwerbenden:

  • zählen zum AHV-pflichtigen Einkommen und
  • unterliegen der Beitragspflicht der 1. Säule (AHV).

Die Berücksichtigung des Anfallens der AHV-Abgaben ist oft entscheidungsrelevant, rechtlich, kalkulatorisch und betriebswirtschaftlich.

Keine Sozialabgaben sind geschuldet auf

  • den Gewinnen juristischer Personen
  • den Dividenden juristischer Personen.

Maklerprovisionen

Der Besteuerungsort von Maklerprovisionen (aus Vermittlungsprovisionen) aus Immobiliengeschäften liegt seit 01.01.2019

  • am Wohnort des Maklers bzw. am Sitz der Maklerfirma, sofern sich dieser in der Schweiz befindet

Vgl. StHG 4 Abs. 2 lit. g und StHG 21 Abs. 1 lit. d

Früher unterschieden sich die Besteuerungsorte bei natürlichen und juristischen Personen.

Literatur

  • MÄUSLI PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018, S. 115 und S. 570

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