Einleitung zur Liegenschaftensteuer
Die Liegenschaftssteuer zeichnet sich durch folgende Elemente aus:
- Erhebung
- Die Liegenschaftensteuer wird neben der Vermögens- und Kapitalsteuer, die bereits den Grundbesitz erfassen, erhoben
- Steuerberechnung
- Im Gegensatz zur Vermögens- bzw. Kapitalsteuer wird die Liegenschaftensteuer vom Bruttowert der Grundstücke berechnet, also ohne Abzug der Grundpfandschulden
- Steuerfunktion
- Die Liegenschaftensteuer wird als Entgelt für eine Sonderbeanspruchung des Gemeindeterritoriums betrachtet
- Anknüpfung lässt kein Raum für eine Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des zur Zahlung der Steuer Verpflichteten
- Steuervoraussetzung
- Die Steuerpflicht wird durch das blosse Vorhandensein eines Grundstückes begründet
- Objektsteuer
- Die Liegenschaftssteuer ist eine Objektsteuer
- Steuerhoheit
- Kantonale bzw. kommunale Steuer
- Die Liegenschaftensteuer ist eine kantonale und / oder kommunale Steuer
- Bund
- Der Bund kennt eine Liegenschaftensteuer nicht
- Kantonale bzw. kommunale Steuer
- Kantone ohne Liegenschaftensteuer
- Nachgenannte Kantone haben auf die Erhebung einer Liegenschaftensteuer in jeglicher Form verzichtet:
- AG
- BL
- GL
- SO
- SZ
- ZG
- ZH
- Nachgenannte Kantone haben auf die Erhebung einer Liegenschaftensteuer in jeglicher Form verzichtet:
- Kantone mit Liegenschaftensteuer im eigentlichen Sinn
- Nacherwähnte Kantone erheben eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn:
- AI
- BE
- FR
- GE
- GR
- JU
- SG
- TG
- TI
- VD
- VS
- Nacherwähnte Kantone erheben eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn:
- Kantone mit Liegenschaftensteuer für juristische Personen
- Im nachgenannten Kanton wird die Liegenschaftensteuer nur auf Grundstücken von juristischen Personen erhoben, die der Kapitalanlage dienen, sowie auf Liegenschaften von BVG-Vorsorgeeinrichtungen, welche gemäss BVG von der Steuer befreit sind:
- NE
- Im nachgenannten Kanton wird die Liegenschaftensteuer nur auf Grundstücken von juristischen Personen erhoben, die der Kapitalanlage dienen, sowie auf Liegenschaften von BVG-Vorsorgeeinrichtungen, welche gemäss BVG von der Steuer befreit sind:
- Kantone mit einer sog. Minimalsteuer
- Bestimmte Kantone kennen eine sog. „Minimalsteuer“ auf dem Liegenschaftenbesitz der juristischen Personen und / oder natürlichen Personen, welche anstelle der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuern (bzw. Einkommens- und Vermögenssteuern) geschuldet wird, wenn sie höher ist als letztere:
- AR
- BS
- LU
- NW
- OW
- SH
- TG
- TI
- Bestimmte Kantone kennen eine sog. „Minimalsteuer“ auf dem Liegenschaftenbesitz der juristischen Personen und / oder natürlichen Personen, welche anstelle der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuern (bzw. Einkommens- und Vermögenssteuern) geschuldet wird, wenn sie höher ist als letztere:
- Kantone mit Mindeststeuer bei Grundeigentum juristischer Personen
- Bestimmte Kantone, welche für juristische Personen neben der Minimalsteuer auf Grundeigentum auch eine Mindeststeuer auf den Bruttoeinnahmen kennen, wird erstere nur erhoben, wenn sie letztere übersteigt:
- NW
- SH
- Bestimmte Kantone, welche für juristische Personen neben der Minimalsteuer auf Grundeigentum auch eine Mindeststeuer auf den Bruttoeinnahmen kennen, wird erstere nur erhoben, wenn sie letztere übersteigt:
- Kantone mit Minimalsteuer nur Grundstücke natürlicher Personen
- Ein Kanton kennt eine Minimalsteuer, aber nur auf Grundstücken natürlicher Personen:
- UR
- Ein Kanton kennt eine Minimalsteuer, aber nur auf Grundstücken natürlicher Personen:
- Kantone mit zusätzlicher Minimalsteuer
- In wenigen Kantonen wird die Minimalsteuer zusätzlich zur ordentlichen Liegenschaftssteuer erhoben:
- TG
- TI
- In wenigen Kantonen wird die Minimalsteuer zusätzlich zur ordentlichen Liegenschaftssteuer erhoben:
Überblick: Liegenschaftensteuer
- Begriff Liegenschaftensteuer
- Grundlagen (Liegenschaftensteuer)
- Abgrenzungen (Liegenschaftensteuer)
- Rechtsnatur (Liegenschaftensteuer)
- Liegenschaftensteuer-Motive
- Liegenschaftensteuer-Erhebung
- Liegenschaftensteuer-Gegenstand
- Liegenschaftensteuer-Objekt
- Liegenschaftensteuer-Subjekt
- Liegenschaftensteuer-Berechnung
- Liegenschaftensteuer-Schuldner
- Liegenschaftensteuer-Steuerbefreiung
- Grundstückbewertung f. Liegenschaftensteuer
- Zeitliche Bemessung f. Liegenschaftensteuer
- Liegenschaftensteuer-Berechnung
- Liegenschaftensteuer-Fazit
- Liegenschaftensteuer-Checklisten