Checkliste «Chief x Officer / Bezeichnungen + Kürzel»
Kürzel |
Funktion in englisch |
Funktion in deutsch |
CEO |
Chief Executive Officer |
Geschäftsführer / Chef / Delegierter |
CFO |
Chief Financial Officer |
Finanzchef |
COO |
Chief Operating Officer |
Chef des operativen Geschäfts |
CIO |
Chief Investment Officer |
Chef des Investitionsgeschäftes |
CHRO |
Chief Human Resources Officer |
Personalchef |
CMO |
Chief Marketing Officer |
Marketingleiter |
CRO |
Chief Risk Officer |
Leiter Risikomanagement |
CSO |
Chief Sales Officer |
Vertriebsleiter |
CTO |
Chief Technical Officer |
Technischer Leiter |
CQO |
Chief Quality Officer |
Leiter Qualitätsmanagement |
CAO |
Chief Administrative Officer |
Leiter für interne Aufgabenbereiche |
CDO |
Chief Development Officer |
Chef Entwicklung |
CKO |
Chief Knowledge Officer |
Chef Wissensmanagement |
CMAO |
Chief Merging and Acquisitions Officer |
Chef Akquisition / Eingliederung zuerworbener Unternehmen |
CNO |
Chief Networkung Officer |
Chef Informations- und Kommunikationstechnologien |
CCO |
Chief Customer Officer |
Leiter Kundenangelegenheiten |
CPO |
Chief Procurement |
Einkaufsleiter |
CVO |
Chief Visionary Officer |
Chef für visionäre Ideen |
CBDO |
Chief Business Development Officer |
Chef Firmenentwicklung |
Checkliste „Kadermitarbeiter und Arbeitszeit, Überstunden und Überzeit“
Voraussetzungen
Kadermitarbeiter ist höherer leitender Angestellter (hlA) im Sinne von ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b resp. ArGV1 9, nämlich:
- Tätigkeit in einer höheren leitenden Stellung
- Führungsverantwortung
- Einfluss auf
- Betriebsstruktur
- Geschäftsgang
- Betriebs- oder Betriebsteil-Entwicklung
Merksätze
- Der HlA ist nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b)
- Arbeit von hlA’s ist keine übliche Arbeitszeit (vgl. auch JAR 1990 S. 127)
- Mehrarbeit von hlA’s bildet keine Ueberstundenarbeit im Rechtssinne
- Ausschluss einer festen Arbeitszeit erfordern, dass
- die ganze Schaffenskraft entsprechend des Gehalts eingesetzt wird
- ein höherer Lohn bezahlt wird und/oder Vergünstigungen eingeräumt werden
- ausdrücklich keine Arbeitszeit festgelegt wird.
- Freizeichnung der Ueberstunden- und Ueberzeitentschädigung
- Schriftliche Ausschluss des Lohn-Zuschlages (OR 321c Abs. 3)
- Schriftliche Ausschluss der Ueberstunden- und Ueberzeitentschädigung
- Ueberstundenentschädigung
- nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Vereinbarung einer festen Arbeitszeit
- Vereinbarung der Bezahlung von Ueberstunden
- Zusätzliche Aufgaben, die nicht zum Aufgabenbereich des hlA zählen
- Ueberstundenleistung der ganzen Belegschaft während längerer Dauer.
- nur unter folgenden Voraussetzungen:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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