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Kadermitarbeiter

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Checklisten

Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste «Chief x Officer / Bezeichnungen + Kürzel»

Kürzel

Funktion in englisch

Funktion in deutsch

CEO

Chief Executive Officer

Geschäftsführer / Chef / Delegierter

CFO

Chief Financial Officer

Finanzchef

COO

Chief Operating Officer

Chef des operativen Geschäfts

CIO

Chief Investment Officer

Chef des Investitionsgeschäftes

CHRO

Chief Human Resources Officer

Personalchef

CMO

Chief Marketing Officer

Marketingleiter

CRO

Chief Risk Officer

Leiter Risikomanagement

CSO

Chief Sales Officer

Vertriebsleiter

CTO

Chief Technical Officer

Technischer Leiter

CQO

Chief Quality Officer

Leiter Qualitätsmanagement

CAO

Chief Administrative Officer

Leiter für interne Aufgabenbereiche

CDO

Chief Development Officer

Chef Entwicklung

CKO

Chief Knowledge Officer

Chef Wissensmanagement

CMAO

Chief Merging and Acquisitions Officer

Chef Akquisition / Eingliederung zuerworbener Unternehmen

CNO

Chief Networkung Officer

Chef Informations- und Kommunikationstechnologien

CCO

Chief Customer Officer

Leiter Kundenangelegenheiten

CPO

Chief Procurement

Einkaufsleiter

CVO

Chief Visionary Officer

Chef für visionäre Ideen

CBDO

Chief Business Development Officer

Chef Firmenentwicklung

Checkliste „Kadermitarbeiter und Arbeitszeit, Überstunden und Überzeit“

Voraussetzungen

Kadermitarbeiter ist höherer leitender Angestellter (hlA) im Sinne von ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b resp. ArGV1 9, nämlich:

  • Tätigkeit in einer höheren leitenden Stellung
  • Führungsverantwortung
  • Einfluss auf
    • Betriebsstruktur
    • Geschäftsgang
    • Betriebs- oder Betriebsteil-Entwicklung

Merksätze

  • Der HlA ist nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b)
  • Arbeit von hlA’s ist keine übliche Arbeitszeit (vgl. auch JAR 1990 S. 127)
  • Mehrarbeit von hlA’s bildet keine Ueberstundenarbeit im Rechtssinne
  • Ausschluss einer festen Arbeitszeit erfordern, dass
    • die ganze Schaffenskraft entsprechend des Gehalts eingesetzt wird
    • ein höherer Lohn bezahlt wird und/oder Vergünstigungen eingeräumt werden
    • ausdrücklich keine Arbeitszeit festgelegt wird.
  • Freizeichnung der Ueberstunden- und Ueberzeitentschädigung
    • Schriftliche Ausschluss des Lohn-Zuschlages (OR 321c Abs. 3)
    • Schriftliche Ausschluss der Ueberstunden- und Ueberzeitentschädigung
  • Ueberstundenentschädigung
    • nur unter folgenden Voraussetzungen:
      • Vereinbarung einer festen Arbeitszeit
      • Vereinbarung der Bezahlung von Ueberstunden
      • Zusätzliche Aufgaben, die nicht zum Aufgabenbereich des hlA zählen
      • Ueberstundenleistung der ganzen Belegschaft während längerer Dauer.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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